Alles was Sie über § 24 Abs 2 TVöD wissen müssen: Ein umfassender Leitfaden – Sind Sie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und möchten mehr über § 24 Abs 2 TVöD erfahren? Dieser umfassende Leitfaden liefert Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen. Ob Sie sich über den Anwendungsbereich, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses informieren möchten – in diesem Artikel finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Tauchen Sie ein in die rechtlichen Grundlagen, erfahren Sie mehr über weiterführende Informationen und bekommen Sie einen Überblick über alles, was Sie über § 24 Abs 2 TVöD wissen müssen.
Zusammenfassung
Was ist § 24 Abs 2 TVöD?
– § 24 Abs 2 TVöD ist eine wichtige Regelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Diese Bestimmung regelt verschiedene Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeitregelungen, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Durch § 24 Abs 2 TVöD erhalten Arbeitnehmer klare Vorgaben und Schutzmechanismen, um eine gerechte Behandlung und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Es ist wichtig, die Details dieser Regelung zu verstehen, um Ihre Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienst vollständig zu kennen und zu nutzen.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich von § 24 Abs 2 TVöD ist weitreichend und betrifft Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Diese Regelung gilt insbesondere für Beschäftigte bei Bund, Ländern, Kommunen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei umfasst sie verschiedene Berufsgruppen wie zum Beispiel Angestellte im Verwaltungsbereich, Erzieher, Sozialarbeiter und viele weitere. Zudem kann § 24 Abs 2 TVöD auf Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte sowie Auszubildende und Praktikanten Anwendung finden. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch Ausnahmen geben kann, bei denen diese Regelung nicht gilt. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Weitere Informationen über den Anwendungsbereich von § 24 Abs 2 TVöD finden Sie {insert relevant anchor text/link}.
Geltungsbereich
– Der Geltungsbereich von § 24 Abs 2 TVöD erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst fallen. Dies umfasst unter anderem Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen, in Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen geben kann, die je nach individuellem Arbeitsverhältnis variieren. Daher ist es ratsam, sich über die genauen Bestimmungen für Ihren spezifischen Tätigkeitsbereich zu informieren.
Ausnahmen
– Es gibt bestimmte Ausnahmen, die von § 24 Abs 2 TVöD abweichen können. Zu diesen Ausnahmen gehören beispielsweise Beschäftigte, die unter die Sprinterklausel fallen. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, in bestimmten Fällen von den geltenden Arbeitszeitregelungen abzuweichen, um den betrieblichen Bedarf zu decken. Eine andere Ausnahme betrifft die Freistellung gemäß § 615 BGB. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber freigestellt sind, unterliegen möglicherweise nicht den Regelungen von § 24 Abs 2 TVöD. Es ist wichtig, die spezifischen Ausnahmen zu kennen, die in Ihrem Arbeitsverhältnis gelten, um Ihre Rechte und Pflichten korrekt zu verstehen. Weitere Informationen zu den Ausnahmen finden Sie hier.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben bestimmte Rechte und Pflichten, die in § 24 Abs 2 TVöD festgelegt sind. Zu den Rechten gehört unter anderem der Anspruch auf geregelte Arbeitszeitregelungen, sodass die Arbeitnehmer wissen, wann sie arbeiten müssen und wann sie frei haben. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Urlaub gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen. Es gibt auch Regelungen für Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, die den Arbeitnehmern zusätzliche Vergütungen bieten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte und Pflichten je nach Beschäftigungsverhältnis und Tätigkeitsbereich variieren können. Einige Ausnahmen können gelten, zum Beispiel bei der Anwendung der sogenannten „/sprinterklausel/„. Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitnehmer sich über ihre Rechte und Pflichten gemäß § 24 Abs 2 TVöD informieren, um sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden und ihre Arbeitsbedingungen angemessen sind.
Arbeitszeitregelungen
– Unter den Arbeitszeitregelungen gemäß § 24 Abs 2 TVöD werden die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst geregelt. Es werden klare Vorgaben festgelegt, um die Arbeitnehmer vor übermäßigen Arbeitsbelastungen zu schützen und eine ausgewogene Work-Life-Balance zu gewährleisten. Die Regelungen umfassen unter anderem die maximale tägliche Arbeitszeit, die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen und die Möglichkeit von Mehrarbeit. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer diese Arbeitszeitregelungen verstehen und einhalten, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu schützen und eine geregelte Arbeitsumgebung aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen zu den genauen Bestimmungen finden Sie in diesem Muster zur Kostenübernahme des Führerscheins durch den Arbeitgeber.
Urlaubsanspruch
– Der Urlaubsanspruch gemäß § 24 Abs 2 TVöD ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Dieser Abschnitt regelt den Anspruch auf bezahlten Urlaub und die Bedingungen für dessen Gewährung. Gemäß TVöD haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub von 30 Werktagen, der unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitszeitregelungen gewährt wird. Zudem können zusätzliche Urlaubstage für bestimmte Kriterien wie Schichtarbeit oder Dienstzeitausgleich gewährt werden. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und Bedingungen des Urlaubsanspruchs zu kennen, um diesen in Anspruch nehmen zu können und eine gute Work-Life-Balance zu gewährleisten.
– Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind wichtige Bestandteile von § 24 Abs 2 TVöD. Gemäß dieser Regelung haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Arbeit an Feiertagen und in der Nacht. Die genaue Höhe und Ausgestaltung dieser Zuschläge kann je nach individueller Vereinbarung und tariflichen Regelungen variieren. Feiertags- und Nachtarbeit kann physisch und emotional belastend sein, und diese Zuschläge sollen die besonderen Umstände der Arbeitszeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten ausgleichen. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen bezüglich Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge gemäß § 24 Abs 2 TVöD zu kennen, um sicherzustellen, dass Sie als Arbeitnehmer angemessen entschädigt werden.
Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung – Im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit greift § 24 Abs 2 TVöD und regelt die Entgeltfortzahlung. Gemäß dieser Regelung haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Anspruch auf ihr volles Entgelt für einen bestimmten Zeitraum, wenn sie arbeitsunfähig sind. Die Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung hängen von verschiedenen Faktoren ab und sind im TVöD genau festgelegt. Darüber hinaus ist es für Arbeitnehmer wichtig, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt einzureichen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Mit diesen Informationen ausgestattet, können Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung gemäß § 24 Abs 2 TVöD beanspruchen und finanzielle Sicherheit erhalten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
– Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 24 Abs 2 TVöD ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts. Die Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung hängt von der Krankheitsdauer ab. In der Regel wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit in voller Höhe weitergezahlt. Danach erfolgt eine Verringerung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung. Um den Anspruch geltend zu machen, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erforderlich. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und eine angemessene Unterstützung bei Krankheit zu erhalten.
Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
– Die Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 24 Abs 2 TVöD variieren je nach Arbeitsjahre und Erkrankungsdauer. Bei einer Erkrankung, die bis zu sechs Wochen dauert, erhalten Arbeitnehmer ihre volle Vergütung weiterhin fortgezahlt. Ab der siebten Woche tritt eine Absenkung auf 80 Prozent des Entgelts ein. Diese Absenkungsdauer richtet sich nach der Beschäftigungsdauer und kann je nach Tarifvertrag variieren. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise ab der 15. Woche, besteht die Möglichkeit, dass das Entgelt auf 70 Prozent reduziert wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung im individuellen Arbeitsvertrag oder in tariflichen Vereinbarungen festgelegt werden können. Es empfiehlt sich daher, diese Informationen genau zu überprüfen.
Anmerkung: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über die Freistellung gemäß § 615 BGB.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als „Krankschreibung“, ist ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit § 24 Abs 2 TVöD. Es handelt sich um eine Bescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist.
- Notwendigkeit: Gemäß § 24 Abs 2 TVöD sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Inhalte: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, die Diagnose des Arztes und gegebenenfalls weitere Anweisungen oder Einschränkungen für den Arbeitnehmer.
- Einreichung: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber so schnell wie möglich zugesandt werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Es ist wichtig, die genauen Vorgaben Ihres Arbeitgebers bezüglich der Einreichung der Bescheinigung zu beachten.
Elternzeit und Sonderurlaub
Elternzeit und Sonderurlaub spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsalltag von Arbeitnehmern. Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, sich um ihr Kind zu kümmern und eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Diese Zeit kann bis zu drei Jahre dauern und bietet finanzielle Unterstützung sowie einen Kündigungsschutz. Sonderurlaub hingegen ermöglicht es Arbeitnehmern, für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt zu werden, um persönliche Angelegenheiten zu regeln oder sich um familiäre Verpflichtungen zu kümmern. Dies kann beispielsweise bei familiären Notfällen oder Umzügen der Fall sein. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen für Elternzeit und Sonderurlaub gemäß § 24 Abs 2 TVöD zu kennen und diese Rechte bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.
Elternzeit
– Elternzeit ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gemäß § 24 Abs 2 TVöD. Diese Regelung ermöglicht es Eltern, sich vorübergehend von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen, um sich um ihr Neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Während der Elternzeit haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung und genießen zusätzlichen Kündigungsschutz. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit zu kennen, einschließlich des Zeitrahmens, der Beantragung und der Mitteilung an den Arbeitgeber. Die Elternzeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und eine gute Work-Life-Balance zu gewährleisten.
Sonderurlaub
– Sonderurlaub ist ein wichtiger Bestandteil von § 24 Abs 2 TVöD und bietet den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, sich bestimmten Angelegenheiten zu widmen, für die sie zeitlich begrenzt von der Arbeit freigestellt werden. Es gibt unterschiedliche Arten von Sonderurlaub, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Sonderurlaub für die Pflege von Angehörigen, die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder auch für ehrenamtliches Engagement. Der Sonderurlaub wird in der Regel bezahlt und die Dauer kann je nach Grund und Situation variieren. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen und Bedingungen des Sonderurlaubs gemäß § 24 Abs 2 TVöD zu informieren, um diese Möglichkeit nutzen zu können.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 24 Abs 2 TVöD geht, gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Zunächst einmal bietet der Tarifvertrag Kündigungsschutz, der den Arbeitnehmer vor einer unberechtigten Kündigung schützt. Darüber hinaus kann es in bestimmten Fällen zu einer Abfindung kommen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird. Eine wichtige Komponente bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auch das Zeugnis. Gemäß § 24 Abs 2 TVöD hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das seine Leistungen und Fähigkeiten angemessen widerspiegelt. Es ist daher wichtig, sich über die Details und rechtlichen Grundlagen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 24 Abs 2 TVöD zu informieren, um seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und eine faire Abwicklung sicherzustellen.
Kündigungsschutz
– Der Kündigungsschutz ist ein entscheidender Aspekt gemäß § 24 Abs 2 TVöD. Diese Regelung bietet Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst einen besonderen Schutz vor ungerechtfertigter oder willkürlicher Kündigung. Gemäß dem Kündigungsschutz im TVöD können Arbeitnehmer nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, wie beispielsweise bei schweren Pflichtverletzungen oder aus betrieblichen Gründen. Es gibt bestimmte Verfahren und Fristen, die bei einer Kündigung eingehalten werden müssen, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht auf Einspruch und können bei einem unrechtmäßigen Vorgehen rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Der Kündigungsschutz im TVöD stellt sicher, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ihre Arbeitsplätze nicht grundlos verlieren und ihnen gerechte Kündigungsbedingungen zugestanden werden.
Abfindung
Eine ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitnehmer erhält, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers beendet wird. Gemäß § 24 Abs 2 TVöD haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Abfindung. Die genauen Bedingungen für die Gewährung einer Abfindung können jedoch je nach individuellem Arbeitsvertrag und den Umständen der Kündigung variieren. Es ist ratsam, im Falle einer Kündigung juristischen Rat einzuholen, um den genauen Anspruch auf eine Abfindung zu klären und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Eine Abfindung kann dazu beitragen, den Übergang zu einem neuen Arbeitsverhältnis zu erleichtern und finanzielle Stabilität während dieser Zeit zu gewährleisten.
Zeugnis
Ein Zeugnis spielt eine wichtige Rolle am Ende eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 24 Abs 2 TVöD. Es ist ein schriftliches Dokument, das die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigungszeit bewertet. Ein Zeugnis dient dazu, dem Mitarbeiter eine authentische und professionelle Bewertung seiner Arbeit zu geben, die er bei zukünftigen Bewerbungen vorlegen kann. Es enthält Informationen über die Art der Tätigkeiten, die Dauer der Beschäftigung, persönliche Stärken sowie die Qualität der Arbeit. Ein gutes Zeugnis kann die berufliche Zukunft eines Arbeitnehmers maßgeblich beeinflussen, daher ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Anforderungen und Standards für Zeugnisse vertraut zu machen.
Rechtliche Grundlagen und Weiterführende Informationen
– Um ein umfassendes Verständnis von § 24 Abs 2 TVöD zu erlangen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Diese Regelung basiert auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor regelt. Weiterführende Informationen zu § 24 Abs 2 TVöD sind in den entsprechenden Gesetzestexten und Tarifverträgen zu finden. Es empfiehlt sich, diese Dokumente zu konsultieren, um detaillierte Informationen über Ihre spezifischen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu erhalten. Zusätzlich können Sie sich an gewerkschaftliche Vertretungen oder Rechtsberater wenden, um Unterstützung und weiterführende Informationen zu erhalten, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.
Schlussfolgerung
Schlussfolgerung: Der § 24 Abs 2 TVöD ist eine entscheidende Regelung, die Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst wichtige Rechte und Pflichten gewährt. Von Arbeitszeitregelungen über Urlaubsansprüche bis hin zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – diese Bestimmung stellt sicher, dass Arbeitnehmer gerecht behandelt werden und angemessene Arbeitsbedingungen erhalten. Es ist von großer Bedeutung, die Details des § 24 Abs 2 TVöD zu kennen, um Ihre Rechte und Pflichten im öffentlichen Dienst zu verstehen und optimal zu nutzen. Durch die enge Einhaltung dieser Regelung kann ein ausgewogenes Arbeitsverhältnis gewährleistet werden, das sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch den Anforderungen des Arbeitgebers gerecht wird.
Häufig gestellte Fragen
FAQs zu § 24 Abs 2 TVöD:
1. Was bedeutet § 24 Abs 2 TVöD?
§ 24 Abs 2 TVöD ist eine spezifische Regelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, die die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst regelt.
2. Gilt § 24 Abs 2 TVöD für alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?
Ja, grundsätzlich gilt § 24 Abs 2 TVöD für alle Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
3. Welche Rechte und Pflichten beinhaltet § 24 Abs 2 TVöD?
§ 24 Abs 2 TVöD regelt unter anderem die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
4. Gibt es Ausnahmen von § 24 Abs 2 TVöD?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von § 24 Abs 2 TVöD, die in engen Grenzen und unter bestimmten Bedingungen gelten können.
5. Wie werden Arbeitszeiten gemäß § 24 Abs 2 TVöD geregelt?
Die konkreten Arbeitszeitregelungen können je nach Tätigkeitsbereich und Arbeitsvertrag variieren. In der Regel sind jedoch bestimmte Kernarbeitszeiten festgelegt.
6. Welche Ansprüche auf Urlaub haben Arbeitnehmer gemäß § 24 Abs 2 TVöD?
Arbeitnehmer haben je nach Dienstzeit und Alter Anspruch auf einen bestimmten Mindesturlaub pro Jahr.
7. Gibt es zusätzliche Zuschläge für Feiertags- und Nachtarbeit gemäß § 24 Abs 2 TVöD?
Ja, gemäß § 24 Abs 2 TVöD haben Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Zuschläge für Feiertags- und Nachtarbeit, die in der Regel gesondert vergütet werden.
8. Wie lange erhalten Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 24 Abs 2 TVöD?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann je nach Dienstzeit und Krankheitsbild variieren, beträgt jedoch in der Regel bis zu einer bestimmten Anzahl von Wochen.
9. Wann müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 24 Abs 2 TVöD vorlegen?
Arbeitnehmer müssen in der Regel ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
10. Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gemäß § 24 Abs 2 TVöD?
§ 24 Abs 2 TVöD beinhaltet auch bestimmte Bestimmungen zum Kündigungsschutz, zur Abfindung und zum Zeugnis bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.