Erbe ohne Ehevertrag: Was Sie darüber wissen sollten
Wenn es um das Thema Erbschaft geht, denken die meisten Menschen automatisch an den Tod eines geliebten Menschen. Doch was passiert, wenn es keinen Ehevertrag gibt? Was passiert, wenn eine Person ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen stirbt? In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema „Erbe ohne Ehevertrag“ befassen und Ihnen zeigen, warum es so wichtig ist, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um einen reibungslosen Vermögensübergang zu gewährleisten. Wir werden die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen auf das Erbrecht diskutieren, verschiedene Möglichkeiten zur Regelung des Erbes ohne Ehevertrag aufzeigen und auch die steuerlichen Aspekte beleuchten. Außerdem werden wir einen Blick auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland werfen und Fallbeispiele sowie Lösungsansätze präsentieren. Lesen Sie weiter, um mehr über dieses wichtige Thema zu erfahren und sich optimal auf die Zukunft vorzubereiten.
Zusammenfassung
- Warum ein Ehevertrag wichtig ist
- Wie kann man das Erbe ohne Ehevertrag regeln?
- Steuern und Erbe ohne Ehevertrag
- Erbe ohne Ehevertrag: Rechtslage in Deutschland
- Fallbeispiele und Lösungsansätze
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag habe?
- 2. Kann ich nachträglich einen Ehevertrag abschließen?
- 3. Wie kann ein Ehevertrag meinen Nachkommen helfen?
- 4. Kann ein Ehevertrag nach einer Scheidung ungültig werden?
- 5. Kann ein Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht enthalten?
- 6. Muss ein Ehevertrag von einem Anwalt aufgesetzt werden?
- 7. Sind die Regelungen in einem Ehevertrag bindend?
- 8. Kann ein Ehevertrag geändert werden?
- 9. Betrifft ein Ehevertrag auch Unterhaltszahlungen?
- 10. Ist ein Ehevertrag nur bei hohem Vermögen sinnvoll?
- Verweise
Warum ein Ehevertrag wichtig ist
– Rechtliche Grundlagen: Ein Ehevertrag legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermögensaufteilung fest und bietet klare Regeln für den Fall einer Scheidung oder des Todes eines Partners.
– Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag: Ohne Ehevertrag greift die gesetzliche Regelung zur Vermögensaufteilung, die möglicherweise nicht den individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
– Auswirkungen auf das Erbrecht: Ohne Ehevertrag können erbrechtliche Ansprüche und Pflichtteilsrechte unklar sein, was zu Streitigkeiten und Unsicherheiten innerhalb der Familie führen kann.
– Finanzielle Sicherheit: Ein Ehevertrag kann dazu beitragen, finanzielle Sicherheit und Stabilität für beide Partner zu gewährleisten und Vermögen und Verbindlichkeiten fair aufzuteilen.
– Individuelle Bedürfnisse und Wünsche: Ein Ehevertrag ermöglicht es den Partnern, ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen und maßgeschneiderte Regelungen zu treffen, die ihren persönlichen Umständen gerecht werden.
1. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen: Die rechtlichen Grundlagen für die Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag variieren je nach Land und können in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt sein. In Abwesenheit eines Ehevertrags greift die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft, bei der das eheliche Vermögen grundsätzlich getrennt bleibt und jeder Partner während der Ehe einen separaten Vermögenszuwachs hat. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners besteht ein Ausgleichsanspruch für den Partner mit dem geringeren Vermögenszuwachs. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen je nach individueller Situation und den Wünschen der Partner variieren können und daher ein Ehevertrag zur Regelung der Vermögensaufteilung empfohlen wird.
2. Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag
– Gesetzliche Regelung: Ohne einen Ehevertrag greift die gesetzliche Regelung zur Vermögensaufteilung, die je nach Güterstand unterschiedlich gehandhabt wird.
– Errungenschaftsbeteiligung: Bei einer Ehe ohne Ehevertrag gilt in vielen Fällen die Errungenschaftsbeteiligung, bei der das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich geteilt wird.
– Unterschiedliche Güterstände: Je nach gewähltem Güterstand kann die Vermögensaufteilung ohne Ehevertrag unterschiedlich ausfallen, zum Beispiel im Falle der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung.
– Ungünstige Verteilung: Ohne eine individuelle Regelung kann es zu einer ungleichen oder ungünstigen Verteilung des Vermögens kommen, die den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen nicht entspricht.
– Streitigkeiten und Unsicherheiten: Die fehlende Vereinbarung zur Vermögensaufteilung kann zu Streitigkeiten und Unsicherheiten führen, insbesondere im Falle einer Trennung oder im Todesfall eines Partners.
3. Auswirkungen auf das Erbrecht
Die Auswirkungen eines Ehevertrags oder dessen Fehlens auf das Erbrecht können erheblich sein. Ohne Ehevertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht den individuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Dies kann zu unerwarteten Ergebnissen führen, wie beispielsweise einem Pflichtteilsergänzungsanspruch für Kinder oder einem begrenzten Ehegattenerbrecht. Ein Ehevertrag ermöglicht es den Ehepartnern, ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf die Erbangelegenheiten zu regeln. Dies umfasst die Festlegung von Erbquoten, die Bestimmung von Vermächtnissen oder die Berücksichtigung von individuellen Vermögenswerten. Es ist wichtig, die Auswirkungen auf das Erbrecht zu verstehen und rechtzeitig Vorsorge zu treffen, um Streitigkeiten und Unsicherheiten in Bezug auf das Erbe zu vermeiden.
Wie kann man das Erbe ohne Ehevertrag regeln?
– Testament erstellen: Eine Möglichkeit, das Erbe ohne Ehevertrag zu regeln, besteht darin, ein Testament zu erstellen. Dadurch können die eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Vermögensaufteilung festgehalten und nach dem eigenen Ableben umgesetzt werden.
– Erbvertrag abschließen: Ein Erbvertrag ist eine weitere Option, um das Erbe ohne Ehevertrag zu regeln. Hierbei können die Partner gemeinsam Vereinbarungen über die Vermögensaufteilung treffen und diese verbindlich festhalten.
– Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Neben der Regelung des Erbes ist es auch wichtig, sich um eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu kümmern. Dadurch können wichtige Entscheidungen im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit getroffen und persönliche Angelegenheiten geregelt werden.
1. Testament erstellen
Ein Testament zu erstellen ist eine wichtige Möglichkeit, das Erbe ohne Ehevertrag zu regeln. Indem Sie ein rechtskräftiges Testament verfassen, können Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen erben soll und welche Bedingungen gelten sollen. Sie haben die Möglichkeit, den Ehepartner als Alleinerben einzusetzen oder auch andere Personen, wie Kinder oder nahe Verwandte, mit einzubeziehen. Es ist wichtig, das Testament klar und eindeutig zu formulieren und es im Beisein von Zeugen zu unterzeichnen. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, daher ist es ratsam, es regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Denken Sie daran, dass ein Testament nur für den Nachlass gilt, der nicht in einem Ehevertrag geregelt ist. Daher ist es ratsam, beide Dokumente sorgfältig zu gestalten, um Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden.
2. Erbvertrag abschließen
Erbvertrag abschließen:
Ein weiterer Weg, das Erbe ohne Ehevertrag zu regeln, ist der Abschluss eines Erbvertrags. Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und Erben, in der die Bedingungen der Erbfolge und die Aufteilung des Vermögens festgelegt werden. Anders als ein Testament ist ein Erbvertrag bindend und kann nur durch Zustimmung beider Parteien geändert werden. Der Vorteil eines Erbvertrags besteht darin, dass er eine klare und verbindliche Regelung schafft, die mögliche Streitigkeiten in der Zukunft minimiert. Es ist ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Erbvertrag den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht und rechtsgültig ist.
3. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
3. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtige Bestandteile der Vorsorgeplanung für den Fall, dass einer der Partner seine Entscheidungsfähigkeit verliert. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und ihre Interessen zu vertreten. Eine Patientenverfügung hingegen ermöglicht es, medizinische Behandlungen und Maßnahmen im Voraus festzulegen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen respektiert werden. Diese Dokumente sind insbesondere dann wichtig, wenn es keinen Ehevertrag gibt, da ohne klare Regelungen die Entscheidungsbefugnis bei medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten unsicher sein kann. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können die Partner sicherstellen, dass ihre Wünsche respektiert und ihre Interessen vertreten werden, auch wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen.
Steuern und Erbe ohne Ehevertrag
– Erbschaftssteuer: Beim Erbe ohne Ehevertrag unterliegt das geerbte Vermögen der Erbschaftssteuer. Die steuerlichen Freibeträge können niedriger sein als bei Ehepartnern, was zu höheren Steuerbelastungen führen kann.
– Schenkungssteuer: Ohne Ehevertrag kann die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten als Schenkung angesehen werden. In diesem Fall können Schenkungssteuern anfallen, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.
– Steuerliche Optimierung: Ein Ehevertrag kann genutzt werden, um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen und die Steuerbelastung zu minimieren. Durch kluge Regelungen können steuerliche Vorteile genutzt werden.
– Professioneller Rat: Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die steuerlichen Aspekte des Erbes ohne Ehevertrag zu berücksichtigen und mögliche steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
1. Erbschaftssteuer
1. Erbschaftssteuer: Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Vererbung erhoben wird. Ohne einen Ehevertrag kann es zu steuerlichen Konsequenzen kommen, da die steuerliche Behandlung von Ehepartnern und Nicht-Ehepartnern unterschiedlich sein kann. Mit einem Ehevertrag kann man steuerliche Freibeträge und Vergünstigungen optimal nutzen und so Steuern sparen. Es ist wichtig, die erbschaftssteuerlichen Auswirkungen zu verstehen und gegebenenfalls Expertenrat einzuholen, um die Steuerlast zu minimieren und das Erbe bestmöglich zu sichern.
2. Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der beim Erben ohne Ehevertrag berücksichtigt werden muss. Hier sind einige wesentliche Punkte, die Sie über die Schenkungssteuer wissen sollten:
– Steuerfreibeträge: Für Schenkungen zwischen Partnern gibt es bestimmte Freibeträge, bis zu denen keine Schenkungssteuer anfällt. Es ist wichtig, diese Beträge zu kennen und zu berücksichtigen, um mögliche Steuerzahlungen zu vermeiden.
– Steuerklassen: Die Schenkungssteuer wird je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe der Schenkung in unterschiedlichen Steuerklassen berechnet. Die Steuersätze variieren dabei je nach Bundesland.
– Steuerliche Planung: Durch eine geschickte Schenkungsplanung können Steuerzahlungen minimiert werden. Es kann sinnvoll sein, Schenkungen bereits zu Lebzeiten vorzunehmen, um die Steuerlast zu reduzieren.
– Ausnahmen und Sonderregelungen: Es gibt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die dazu führen, dass Schenkungen steuerlich begünstigt oder sogar komplett steuerfrei sind. Hierzu zählen beispielsweise Schenkungen für den Bau oder Kauf einer Immobilie.
– Steuerberatung: Angesichts der Komplexität der Schenkungssteuer ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Fachexperten beraten zu lassen, um mögliche Steuervorteile optimal nutzen zu können.
Erbe ohne Ehevertrag: Rechtslage in Deutschland
– Gesetzliche Erbfolge: Wenn es keinen Ehevertrag gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die nächsten Verwandten aufgeteilt wird.
– Pflichtteilsansprüche: Auch ohne Ehevertrag haben bestimmte Personen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Dies betrifft in erster Linie die engsten Verwandten wie Kinder und Ehepartner.
– Ehegattenerbrecht: Ohne Ehevertrag hat der überlebende Ehepartner in der Regel ein gesetzliches Erbrecht. Allerdings können die genauen Regelungen je nach Familienstand und Anwesenheit von Nachkommen variieren.
– Erbschein und Erbberechtigung: Ohne Ehevertrag kann es in einigen Fällen schwierig sein, den Erbschein und die Erbberechtigung nachzuweisen. Dies kann zu rechtlichen Komplikationen führen und den Erbprozess verlängern.
– Komplexität des Erbrechts: Die rechtliche Situation beim Erbe ohne Ehevertrag kann komplex und verwirrend sein. Es ist ratsam, professionellen juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte geschützt sind und der Vermögensübergang reibungslos verläuft.
1. Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch ein, wenn es keinen Ehevertrag oder kein Testament gibt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erben in erster Linie die nächsten Verwandten wie Ehegatten, Kinder und Eltern. Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und erfolgt nach bestimmten Quoten. Der Ehegatte und die Kinder haben dabei einen festgelegten Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes. Wenn es keine direkten Nachkommen gibt, erben die nächstverwandten Verwandten, wie Geschwister oder Großeltern. Die gesetzliche Erbfolge kann unter Umständen zu unerwarteten Erbanteilen führen und nicht den individuellen Vorstellungen und Wünschen des Verstorbenen entsprechen. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig einen Ehevertrag oder ein Testament aufzusetzen und seine Erbangelegenheiten selbst zu regeln.
2. Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche: In Deutschland haben enge Verwandte, wie Kinder oder der Ehepartner, auch ohne Testament oder Ehevertrag Pflichtteilsansprüche. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und dient dem Schutz der familiären Interessen. Somit kann ein Erbe ohne Ehevertrag nicht vollständig über sein Vermögen frei verfügen. Die Pflichtteilsansprüche können nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt werden. Es ist wichtig, sich dieser gesetzlichen Regelung bewusst zu sein und gegebenenfalls die Erbfolge durch einen Ehevertrag oder ein Testament anzupassen, um den Pflichtteilsansprüchen vorzubeugen oder diese zu reduzieren. Individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist in diesen Fällen besonders ratsam.
3. Ehegattenerbrecht
– Gesetzliches Erbrecht: Das Ehegattenerbrecht ist im Gesetz geregelt und gewährt dem überlebenden Ehegatten bestimmte erbrechtliche Ansprüche, auch ohne einen Ehevertrag.
– Erben der Zugewinngemeinschaft: Im Falle einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner neben den Kindern des Verstorbenen einen erheblichen Teil des Vermögens.
– Vor- und Nacherbfolge: Nach dem Gesetz tritt der überlebende Ehepartner zunächst als Vorerbe in die Erbfolge ein, während die Kinder des Verstorbenen als Nacherben eingesetzt werden.
– Verfügungsbeschränkungen: Das Ehegattenerbrecht kann durch Verfügungsbeschränkungen, beispielsweise durch letztwillige Verfügungen des Verstorbenen, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
– Ausgleichsansprüche: Im Rahmen des Ehegattenerbrechts können auch Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden, um eine angemessene Versorgung des überlebenden Ehepartners sicherzustellen.
Fallbeispiele und Lösungsansätze
Fallbeispiele und Lösungsansätze:
Um die Bedeutung eines Ehevertrags und die möglichen Auswirkungen auf das Erbe besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf einige Fallbeispiele und Lösungsansätze:
1. Fallbeispiel: Ein Ehepaar ohne Ehevertrag hat gemeinsames Vermögen. Wenn einer der Partner stirbt, könnte der Überlebende Anspruch auf einen Teil des Vermögens haben, obwohl dies möglicherweise nicht im Interesse des Verstorbenen war. Lösungsansatz: Durch einen Ehevertrag könnte das Paar klare Regelungen treffen und beispielsweise das gesamte Vermögen dem Partner zuweisen.
2. Fallbeispiel: Eine Person hat Vermögen aus einer Erbschaft erhalten und ist nun verheiratet, aber ohne Ehevertrag. Im Falle des Todes der Person könnte das Vermögen teilweise dem Ehepartner gehören, obwohl es ursprünglich aus einer Erbschaft stammt. Lösungsansatz: Durch einen Ehevertrag könnte das Vermögen der Person als gesondertes Vermögen erklärt werden und somit vor Ansprüchen des Ehepartners geschützt werden.
3. Fallbeispiel: Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Unternehmen ohne Ehevertrag. Wenn einer der Partner verstirbt, könnte dies zu erheblichen Konflikten bezüglich der Unternehmensnachfolge führen. Lösungsansatz: Durch einen Ehevertrag könnten klare Regelungen bezüglich des Unternehmens getroffen werden, um den Bestand und die Kontrolle des Unternehmens zu sichern.
Diese Fallbeispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, einen Ehevertrag zu haben, um mögliche Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Jedes Paar hat unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche, und durch einen Ehevertrag können individuelle Lösungen gefunden werden, die den spezifischen Umständen gerecht werden.
Zusammenfassung
In dieser Zusammenfassung haben wir wichtige Informationen zum Thema „Erbe ohne Ehevertrag“ behandelt. Ein Ehevertrag ist von großer Bedeutung, da er klare rechtliche Grundlagen für die Vermögensaufteilung schafft und Streitigkeiten vermeiden kann. Ohne Ehevertrag greift die gesetzliche Regelung, die möglicherweise nicht den individuellen Bedürfnissen entspricht. Dies kann Auswirkungen auf das Erbrecht haben und zu Unsicherheiten führen. Durch die Erstellung eines Testaments, den Abschluss eines Erbvertrags oder die Festlegung einer Vorsorgevollmacht kann das Erbe ohne Ehevertrag geregelt werden. Es ist auch wichtig, sich über die steuerlichen Aspekte, wie Erbschafts- und Schenkungssteuer, zu informieren. In Deutschland gelten spezifische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und dem Ehegattenerbrecht. Durch entsprechende Vorsorge und Planung können mögliche Probleme vermieden werden. Denken Sie daran, dass jeder Fall individuell ist und es ratsam sein kann, professionellen Rat zu suchen, um die eigenen Interessen zu schützen und das Erbe optimal zu regeln.
Häufig gestellte Fragen
1. Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag habe?
Ohne Ehevertrag greift die gesetzliche Vermögensaufteilung, die je nach Land und individuellen Umständen unterschiedlich sein kann. Es ist ratsam, frühzeitig einen Ehevertrag zu erstellen, um Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse festzulegen.
2. Kann ich nachträglich einen Ehevertrag abschließen?
Ja, es ist möglich, einen Ehevertrag auch nach der Heirat abzuschließen. In diesem Fall spricht man von einem Nachtrag zum Ehevertrag. Es ist jedoch ratsam, den Ehevertrag möglichst frühzeitig abzuschließen, um eventuelle rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
3. Wie kann ein Ehevertrag meinen Nachkommen helfen?
Ein Ehevertrag kann dazu beitragen, dass das Vermögen geordnet übertragen wird und Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden. Klare Regelungen im Ehevertrag schaffen Klarheit und ermöglichen einen reibungslosen Vermögensübergang auf die nächsten Generationen.
4. Kann ein Ehevertrag nach einer Scheidung ungültig werden?
Nein, ein Ehevertrag behält auch nach einer Scheidung seine Gültigkeit. Allerdings können bestimmte Regelungen im Ehevertrag im Scheidungsverfahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es ist ratsam, sich bei einer bevorstehenden Scheidung von einem Anwalt beraten zu lassen.
5. Kann ein Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht enthalten?
Nein, das Sorgerecht für Kinder wird gesondert geregelt und kann nicht Teil eines Ehevertrags sein. Das Sorgerecht orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen und dem Wohl des Kindes.
6. Muss ein Ehevertrag von einem Anwalt aufgesetzt werden?
Es ist empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen, um einen Ehevertrag aufzusetzen. Ein Anwalt kann Sie umfassend beraten, Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und sicherstellen, dass der Vertrag rechtswirksam ist.
7. Sind die Regelungen in einem Ehevertrag bindend?
Ja, die Regelungen in einem Ehevertrag sind grundsätzlich bindend, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es ist wichtig, dass die Regelungen im Ehevertrag klar formuliert sind, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
8. Kann ein Ehevertrag geändert werden?
Ja, ein Ehevertrag kann geändert werden. Dafür ist jedoch die Zustimmung beider Partner erforderlich. Änderungen sollten schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden.
9. Betrifft ein Ehevertrag auch Unterhaltszahlungen?
Ja, ein Ehevertrag kann auch Regelungen zum Unterhalt enthalten. Dabei können unter anderem Höhe, Dauer und Umfang der Unterhaltszahlungen festgelegt werden.
10. Ist ein Ehevertrag nur bei hohem Vermögen sinnvoll?
Nein, ein Ehevertrag kann auch bei geringerem Vermögen sinnvoll sein. Er bietet Klarheit und Sicherheit für beide Partner und kann Streitigkeiten in Bezug auf das Vermögen verhindern. Jeder, der eine Ehe eingehen möchte, kann von einem Ehevertrag profitieren.