Bafög und Unterhalt: Alles was Sie wissen müssen

Willkommen zu unserem detaillierten Artikel über Bafög und Unterhalt: Alles was Sie wissen müssen! Wenn Sie sich gerade mit dem Thema Bafög und Unterhalt auseinandersetzen oder einfach nur neugierig sind, sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel werden wir Ihnen Schritt für Schritt erklären, was Bafög überhaupt ist und wie der Antragsprozess funktioniert. Außerdem werden wir auf die Unterhaltspflicht der Eltern, die Haftungsfreistellung des Darlehens und mögliche Änderungen während des Bafög-Bezugs eingehen. Sie erfahren auch, welche Konsequenzen es bei einem Verstoß gegen die Bafög-Vorschriften geben kann. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten und Ihre Fragen zu klären.

Was ist Bafög?

Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung absolvieren oder studieren möchten. Es soll sicherstellen, dass Bildung unabhängig von finanziellen Möglichkeiten zugänglich ist. Das Bafög besteht aus einem Zuschussanteil, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehensanteil, bei dem nur die Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die wichtigste Voraussetzung für den Bezug von Bafög ist, dass das Einkommen der Eltern oder des/r Studierenden einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreitet. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Geschwister oder der eigenen Vermögenssituation. Der Bafög-Antrag muss gestellt und genehmigt werden, bevor man die Unterstützung erhalten kann. Der genaue Prozess wird in den nächsten Abschnitten erläutert.

1.1 Bafög-Grundlagen

– Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchten.
– Das Bafög wird in Form eines Zuschusses und eines Darlehens gewährt. Der Zuschussanteil muss nicht zurückgezahlt werden, während das Darlehen nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss.
– Die Höhe des Bafög-Zuschusses richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen der Eltern, dem Vermögen des/r Studierenden und der Art der Ausbildung.
– Es gibt verschiedene Varianten des Bafög, zum Beispiel das Schüler-Bafög, das Studenten-Bafög und das Bafög für Studierende im Ausland.
– Der Bafög-Antrag muss rechtzeitig gestellt werden und es gelten bestimmte Fristen. Um den Antrag zu stellen, werden verschiedene Unterlagen wie Einkommensnachweise und Schul- beziehungsweise Immatrikulationsbescheinigungen benötigt. Die genauen Schritte des Antragsprozesses werden im nächsten Abschnitt erläutert.

1.2 Voraussetzungen für den Bafög-Bezug

Voraussetzungen für den Bafög-Bezug
Um Bafög zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

1. Nationalität: Sie müssen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.

2. Ausbildungsart: Sie müssen eine förderungsfähige Ausbildung absolvieren, wie zum Beispiel ein Bachelor- oder Masterstudium, eine Berufsausbildung oder ein Fachschulstudium.

3. Altersgrenzen: Für die meisten Ausbildungsarten gibt es Altersgrenzen. In der Regel muss das Studium oder die Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Fachrichtungen oder bei Vorliegen von besonderen Härtegründen.

4. Einkommensgrenzen: Das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten/ Lebenspartners darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Geschwister und dem eigenen Vermögen.

Es ist wichtig, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um Bafög erhalten zu können. Andernfalls könnte der Antrag abgelehnt werden. Weitere Informationen zu den genauen Voraussetzungen finden Sie hier.

Wie funktioniert der Bafög-Antrag?

Der Bafög-Antrag besteht aus mehreren Schritten, die es zu beachten gilt. Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Prozesses:

  1. Antragsstellung: Um Bafög zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dies kann online oder in Papierform erfolgen, abhängig von der zuständigen Behörde.
  2. Einkommensermittlung: Im nächsten Schritt werden die Einkommensverhältnisse der Eltern oder des/r Studierenden überprüft. Hierbei werden verschiedene Dokumente wie Einkommensnachweise und Steuerbescheide eingereicht, um das verfügbare Einkommen zu ermitteln.
  3. Bafög-Bescheid: Nach Prüfung aller Unterlagen wird ein Bafög-Bescheid erstellt. Dieser enthält Informationen über die Höhe des bewilligten Bafög-Betrags sowie den Zeitraum der Förderung.

Es ist wichtig, die Fristen für die Antragsstellung zu beachten und alle erforderlichen Dokumente vollständig einzureichen. Ein detaillierter Leitfaden zum Bafög-Antrag und weiteren wichtigen Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite hier. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen, um eine reibungslose Bearbeitung und Auszahlung des Bafögs zu gewährleisten.

2.1 Schritt 1: Antragsstellung

Um Bafög zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann online oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, da die Bearbeitungszeit einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben. Dazu gehören unter anderem Nachweise über Ihr Einkommen, das Einkommen Ihrer Eltern (sofern relevant), Ihren Mietvertrag und ggf. weitere Bescheinigungen über Ihre Ausbildung oder Studium. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und überprüfen Sie alle Angaben, um Fehler zu vermeiden. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Von da an wird Ihr Antrag bearbeitet und geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für Bafög erfüllen.

2.2 Schritt 2: Einkommensermittlung

Bei der Einkommensermittlung im Rahmen des Bafög-Antrags werden das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen des/r Studierenden berücksichtigt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel das monatliche Bruttoeinkommen, Arbeitgeberzuschüsse und Sozialleistungen. Auch das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermögenserträge werden in die Berechnung einbezogen. Es ist wichtig, alle Einkommensnachweise und Belege ordnungsgemäß einzureichen, um eine korrekte Ermittlung des Bafög-Beitrags zu gewährleisten. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Abzüge, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten oder komplexeren Einkommenssituationen an das zuständige Bafög-Amt zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten. Weitere Informationen zur Einkommensermittlung finden Sie hier.

2.3 Schritt 3: Bafög-Bescheid

Nachdem Sie den Bafög-Antrag gestellt und die Einkommensermittlung durchgeführt haben, erhalten Sie den Bafög-Bescheid. Dies ist ein offizielles Dokument, das Ihnen mitteilt, ob und in welcher Höhe Ihnen Bafög gewährt wird. Der Bafög-Bescheid enthält Informationen über den Zuschussanteil und den Darlehensanteil, den Sie erhalten. Es wird auch angegeben, für welchen Zeitraum das Bafög bewilligt ist. Es ist wichtig, den Bafög-Bescheid sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind. Wenn es Unstimmigkeiten gibt oder Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Der Bafög-Bescheid wird Ihnen in der Regel per Post zugesandt. Es ist ratsam, Kopien des Bescheids zu erstellen und diese gut aufzubewahren, da Sie ihn möglicherweise für weitere Anträge oder als Nachweis für andere Zwecke benötigen.

Unterhaltspflicht der Eltern

Die Unterhaltspflicht der Eltern ist ein wichtiger Aspekt beim Thema Bafög. Grundsätzlich sind Eltern dazu verpflichtet, finanzielle Unterstützung für ihre Kinder zu leisten, solange diese noch in der Ausbildung sind. Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind Bafög bezieht. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Es werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel das eigene Einkommen des Kindes, das Vermögen der Familie und die Anzahl der weiteren Geschwister. Die Unterhaltspflicht besteht jedoch nicht unbegrenzt. Es gibt bestimmte Grenzen und Möglichkeiten zur Berechnung des Unterhalts. Im nächsten Abschnitt werden wir genauer darauf eingehen, wie der Unterhalt berechnet wird und welche Regelungen es gibt.

3.1 Unterhaltspflicht bei Bafög-Bezug

Die Unterhaltspflicht der Eltern ist ein wichtiger Aspekt bei einem Bafög-Bezug. Gemäß §1610 BGB sind Eltern verpflichtet, ihren studierenden Kindern während der ersten Ausbildung finanziell unter die Arme zu greifen. Diese Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn das Kind bereits Bafög erhält. Der Bafög-Anspruch mindert jedoch die Höhe des Unterhalts, den die Eltern leisten müssen. Der genaue Betrag richtet sich nach der Höhe des gewährten Bafög-Zuschusses. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch entfällt, sobald das Bafög bewilligt wurde. Die Eltern müssen weiterhin ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, auch wenn das Kind einen Teil seines finanziellen Bedarfs bereits durch Bafög decken kann. Es empfiehlt sich, die genauen rechtlichen Bestimmungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Unterhaltspflicht korrekt zu berechnen und zu erfüllen.

3.2 Berechnung des Unterhalts

Die Berechnung des Unterhalts für Bafög-Bezieher erfolgt auf der Grundlage des Einkommens der Eltern oder des/r Studierenden. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie das monatliche Nettoeinkommen, das Vermögen, die Anzahl der Unterhaltsberechtigten und etwaige Abzugsbeträge. Dadurch wird der Unterhaltsbedarf ermittelt, also die finanzielle Unterstützung, die die Eltern leisten sollten. Es gibt spezielle Tabellen und Richtlinien, die die Berechnung erleichtern und einen Rahmen für die Höhe des Unterhalts bieten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterhaltspflicht nicht automatisch entfällt, wenn die Eltern selbst finanzielle Verpflichtungen haben oder wenn das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. In einigen Fällen kann es jedoch bestimmte Ausnahmen und Regelungen geben. Es ist ratsam, sich eingehend mit den spezifischen Berechnungsmethoden und den individuellen Umständen auseinanderzusetzen, um eine genaue Schätzung des Unterhalts zu erhalten.

Haftungsfreistellung des Darlehens

Die Haftungsfreistellung des Darlehens ist ein Thema, das beim Bafög eine Rolle spielt. Wenn ein Teil des Bafög als Darlehen bewilligt wurde, muss dieser Teil normalerweise zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass das Darlehen teilweise oder sogar komplett erlassen wird. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der/die Geförderte innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss der Ausbildung bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehört beispielsweise eine bestimmte Einkommensgrenze oder die Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit. Die genauen Voraussetzungen können von Bundesland zu Bundesland variieren, daher ist es wichtig, sich darüber zu informieren. Die Haftungsfreistellung des Darlehens kann eine enorme finanzielle Erleichterung sein und Studierende ermutigen, ihr Studium abzuschließen, ohne sich finanziell zu überlasten.

4.1 Voraussetzungen für die Haftungsfreistellung

Bei der Haftungsfreistellung für das Bafög-Darlehen gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese stellen sicher, dass nicht jeder Studierende das Darlehen sofort zurückzahlen muss und gewähren eine gewisse finanzielle Entlastung. Zu den Voraussetzungen zählen:

1. Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung: Die Haftungsfreistellung tritt nur in Kraft, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der Studierende seinen Abschluss gemacht hat und die Regelausbildungszeit nicht überschritten wurde.

2. Einkommen unter der Freigrenze: Um von der Haftung freigestellt zu werden, darf das jährliche Bruttoeinkommen des/r Studierenden einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Die genaue Freigrenze variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder.

3. Rückzahlungsfähigkeit: Es wird geprüft, ob der/die Empfänger/in des Bafög-Darlehens finanziell in der Lage ist, die Rückzahlung zu leisten. Dabei werden Faktoren wie das Einkommen, Vermögen und Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt.

4. Rechtzeitige Antragstellung: Der Antrag für die Haftungsfreistellung muss rechtzeitig gestellt werden. Die genauen Fristen können je nach Bundesland oder Ausbildungsinstitution unterschiedlich sein.

5. Kein Zahlungsverzug: Es darf kein Zahlungsverzug gegenüber dem Bafög-Amt bestehen. Eventuelle offene Raten müssen pünktlich beglichen werden, um die Haftungsfreistellung nicht zu gefährden.

Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu erfüllen, um von der Haftungsfreistellung profitieren zu können und eine finanzielle Belastung durch das Bafög-Darlehen zu vermeiden.

4.2 Rückzahlung des Bafög-Darlehens

Die Rückzahlung des Bafög-Darlehens erfolgt nach dem Studium oder der Ausbildung und beginnt in der Regel nach einer Karenzzeit von fünf Jahren. Bei der Rückzahlung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten.
  2. Der genaue Rückzahlungsbetrag hängt von der Höhe des erhaltenen Darlehens ab. Dabei wird nur die Hälfte des erhaltenen Darlehens zurückgezahlt.
  3. Die Rückzahlungsraten werden anhand des Einkommens berechnet. Je höher das Einkommen, desto höher die monatlichen Raten.
  4. Es besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung vorzeitig in einer Summe zu leisten. Dadurch können Zinsen eingespart werden.
  5. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann eine Stundung oder Ratenreduzierung beantragt werden.

Es ist wichtig, alle Rückzahlungsfristen einzuhalten und sich frühzeitig mit dem Bafög-Amt in Verbindung zu setzen, um mögliche Fragen oder Probleme zu klären. Weitere Informationen zur Rückzahlung finden Sie auf der offiziellen Website des Bafög-Amtes.

Änderungen während des Bafög-Bezugs

Während des Bezugs von Bafög können sich verschiedene Änderungen ergeben, die Sie beachten müssen. Zunächst einmal sind Sie dazu verpflichtet, dem Bafög-Amt bestimmte Veränderungen in Ihrer Situation zu melden. Dazu gehören beispielsweise ein Wohnortswechsel, ein Fachwechsel oder ein Abbruch des Studiums. Diese Informationen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Ihr Bafög-Bescheid korrekt bleibt und eventuelle Anpassungen vorgenommen werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Veränderungen in Ihrem Einkommen oder dem Einkommen Ihrer Eltern. Wenn sich diese ändern, kann dies Auswirkungen auf die Höhe Ihres Bafög-Beitrags haben. Auch hier ist es wichtig, die entsprechenden Nachweise rechtzeitig beim Bafög-Amt einzureichen. Indem Sie diese Meldepflichten einhalten und Änderungen rechtzeitig kommunizieren, können Sie sicherstellen, dass Ihr Bafög-Anspruch korrekt und aktuell bleibt.

5.1 Meldepflichten

Meldepflichten während des Bafög-Bezugs sind von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle relevanten Änderungen rechtzeitig gemeldet werden. Hier sind einige wichtige Meldepflichten, die Sie beachten sollten:

Adressänderung: Wenn Sie während des Bafög-Bezugs umziehen, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer zuständigen Bafög-Stelle melden. Dies gilt auch für vorübergehende Adressänderungen während eines Auslandssemesters oder Praktikums.

Änderung des Studiums: Wenn Sie Ihr Studium wechseln, das Studienfach ändern oder das Studium abbrechen, müssen Sie dies ebenfalls melden. Dies kann Auswirkungen auf Ihren Bafög-Bezug haben und sollte daher rechtzeitig gemeldet werden.

Einkommensänderungen: Wenn sich Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihrer Eltern während des Bafög-Bezugs ändert, müssen Sie dies der Bafög-Stelle mitteilen. Änderungen können sich auf die Höhe des Bafög-Betrags auswirken.

Studiendauer: Die Bafög-Förderung ist in der Regel auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Wenn sich Ihre Studiendauer verlängert oder verkürzt, sollten Sie dies melden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Es ist wichtig, diese Meldepflichten einzuhalten, da Verstöße gegen diese Pflichten zu Rückzahlungsverpflichtungen oder sogar Sanktionen führen können. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die genauen Meldepflichten, die für Ihren individuellen Fall gelten.

5.2 Veränderung des Einkommens

Eine wichtige Verpflichtung während des Bafög-Bezugs ist die Meldepflicht bei Veränderungen des Einkommens. Sollte sich das Einkommen der Eltern oder des/r Studierenden ändern, muss dies umgehend dem Bafög-Amt gemeldet werden. Veränderungen des Einkommens können beispielsweise durch einen Jobwechsel, eine Gehaltserhöhung oder den Verlust eines Arbeitsplatzes auftreten. Das Bafög-Amt wird dann die Förderung entsprechend anpassen und gegebenenfalls neue Berechnungen durchführen. Es ist wichtig, die Veränderungen rechtzeitig zu melden, um mögliche Überzahlungen oder Unterzahlungen zu vermeiden. Andernfalls kann es zu Rückforderungen oder Sanktionen kommen. Daher ist es ratsam, regelmäßig eine Überprüfung des Einkommens und der damit verbundenen Änderungen vorzunehmen und diese dem Bafög-Amt mitzuteilen.

Konsequenzen bei Verstoß gegen Bafög-Vorschriften

Verstoß gegen die Bafög-Vorschriften kann ernsthafte Konsequenzen haben. Wenn Sie zum Beispiel falsche Angaben in Ihrem Bafög-Antrag machen oder bestimmte Meldepflichten nicht einhalten, können Sie das Bafög-Unterstützung verlieren und müssen möglicherweise bereits erhaltene Beträge zurückzahlen. Darüber hinaus kann ein Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Es ist daher äußerst wichtig, die Bafög-Vorschriften sorgfältig zu beachten und alle Anforderungen und Bestimmungen einzuhalten, um negative Konsequenzen zu vermeiden.

Zusammenfassung

Die Zusammenfassung dieses Artikels über Bafög und Unterhalt liefert einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie wissen müssen. Bafög ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung absolvieren oder studieren möchten. Es besteht aus einem Zuschussanteil und einem Darlehensanteil. Um Bafög zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag gestellt werden. Die Unterhaltspflicht der Eltern ist ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Bafög-Betrags. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung des Darlehens. Es ist wichtig, alle Veränderungen während des Bafög-Bezugs zu melden und gegebenenfalls das Einkommen anzupassen. Verstöße gegen die Bafög-Vorschriften können schwerwiegende Konsequenzen haben. Es ist daher wichtig, alle Regelungen und Pflichten zu kennen.

Häufig gestellte Fragen

1. Was bedeutet Bafög?

Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende und Schülerinnen und Schüler in Deutschland.

2. Wer ist berechtigt, Bafög zu erhalten?

Grundsätzlich haben Studierende und Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Bafög, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.

3. Kann ich Bafög auch bekommen, wenn meine Eltern nicht unterstützen können?

Ja, in bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Vorausleistungsbescheid zu erhalten, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, Unterhalt zu zahlen.

4. Muss ich das Bafög-Darlehen zurückzahlen?

Ja, das Bafög-Darlehen muss in der Regel zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es eine Haftungsfreistellung, bei der nur die Hälfte des Darlehensbetrags zurückgezahlt werden muss.

5. Wie hoch ist der Bafög-Höchstsatz?

Der Bafög-Höchstsatz variiert je nach Ausbildungsart, Lebenssituation und dem Einkommen der Eltern. Der genaue Betrag kann daher unterschiedlich sein.

6. Wie lange wird Bafög gezahlt?

Grundsätzlich wird Bafög für die Regelstudienzeit plus einem zusätzlichen Bewilligungszeitraum gezahlt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Verlängerungsmöglichkeiten.

7. Kann ich Bafög auch im Ausland erhalten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Bafög für ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland zu erhalten. Hier gelten jedoch besondere Regelungen.

8. Kann ich während des Bafög-Bezugs arbeiten?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, während des Bafög-Bezugs zu arbeiten. Allerdings müssen dabei bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden.

9. Was passiert, wenn sich meine finanzielle Situation während des Bafög-Bezugs ändert?

Es besteht eine Meldepflicht, wenn sich die finanzielle Situation während des Bafög-Bezugs ändert. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Unterstützung haben.

10. Kann ich das Bafög auch vorzeitig zurückzahlen?

Ja, es ist möglich, das Bafög-Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Dies kann unter Umständen zu finanziellen Vorteilen führen.

Verweise

Schreibe einen Kommentar