Tipps zur Wohnungskündigung bei Schwerbehinderung in Deutschland

Tipps zur Wohnungskündigung bei Schwerbehinderung in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen
Die Wohnungskündigung ist für viele Menschen eine stressige und belastende Situation. Doch für Menschen mit Schwerbehinderung kann diese Situation noch herausfordernder sein. Es ist wichtig, dass Menschen mit Schwerbehinderung über ihre Rechte und Schutzvorschriften informiert sind, um angemessen auf eine Kündigung reagieren zu können. In diesem Artikel werden wir Ihnen praktische Tipps geben, wie Sie mit einer Wohnungskündigung bei Schwerbehinderung in Deutschland umgehen können. Wir werden über den Kündigungsschutz sprechen, den Sie genießen, sowie über die Bedeutung der frühzeitigen Kommunikation mit Ihrem Vermieter. Außerdem werden wir Informationen zu Sozialleistungen und alternative Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung bereitstellen. Lesen Sie weiter, um Ihren Umzug so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihre Rechte zu wahren.

1. Was ist eine Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Eine solche Beeinträchtigung kann beispielsweise durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene Behinderungen entstehen. Entscheidend für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Dieser wird individuell festgelegt und orientiert sich an der Auswirkung der Beeinträchtigung auf das tägliche Leben und die Erwerbsfähigkeit der Person. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Rechte und Leistungen, die ihnen helfen sollen, ihr Leben bestmöglich zu gestalten und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

2. Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung beim Mietvertrag

Menschen mit Schwerbehinderung haben beim Mietvertrag bestimmte Rechte, die ihnen zusätzlichen Schutz bieten. Hier sind einige der wichtigsten Rechte, die Sie als schwerbehinderter Mieter haben:

1. Barrierefreiheit: Vermieter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mietwohnung barrierefrei ist oder dass Anpassungen vorgenommen werden können, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

2. Mietminderung: Wenn aufgrund der Schwerbehinderung Einschränkungen auftreten, die den Gebrauch der Mietwohnung beeinträchtigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung.

3. Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Mieter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Es gelten spezielle Regelungen, die eine Kündigung erschweren.

4. Zustimmung zur Untervermietung: Wenn aufgrund der Schwerbehinderung eine Untervermietung notwendig ist, haben Sie das Recht, die Zustimmung des Vermieters zu beantragen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als schwerbehinderter Mieter kennen und bei Bedarf entsprechende Schritte unternehmen, um diese Rechte zu wahren. Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten finden Sie /erwerbsminderungsrente-verlängern-chancen/.

3. Schutzvorschriften bei Wohnungskündigung

Bei einer Wohnungskündigung gelten besondere Schutzvorschriften für Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Diese Schutzvorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden und ihnen ein angemessener und barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht. Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben schwerbehinderte Mieterinnen und Mieter das Recht auf Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Vermieterinnen und Vermieter eine Wohnung nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der Behörden kündigen können. Dieser Kündigungsschutz garantiert den Betroffenen Sicherheit und ermöglicht es ihnen, ihr Zuhause zu behalten und ihren Alltag ungehindert fortzusetzen. Es ist wichtig, diese Schutzvorschriften zu kennen und im Falle einer Wohnungskündigung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenen Rechte zu wahren.

3.1 Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Der Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung ist ein wichtiger rechtlicher Schutzmechanismus, der Menschen mit Schwerbehinderung vor ungerechtfertigter Kündigung schützt. Es gibt zwei Hauptgesetze, die den Kündigungsschutz regeln: das Sozialgesetzbuch (SGB IX) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Unter dem SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz, der es für den Arbeitgeber erschwert, eine Kündigung auszusprechen. Das AGG schützt schwerbehinderte Menschen vor Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nicht bedeutet, dass eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist. In einigen Fällen kann eine Kündigung dennoch gerechtfertigt sein, beispielsweise bei betrieblichen Gründen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Es ist ratsam, bei Fragen zum Kündigungsschutz rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation zu klären und die eigenen Rechte zu wahren.

3.1.1 Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Der Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) bietet Menschen mit Schwerbehinderung einen besonderen Schutz vor einer Wohnungskündigung. Gemäß § 168 SGB IX ist eine Kündigung in der Regel unwirksam, wenn sie allein oder überwiegend auf der Schwerbehinderung beruht. Dieser Kündigungsschutz gilt für Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz nach dem SGB IX nicht automatisch greift, sondern beantragt werden muss. Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich frühzeitig an das Integrationsamt wenden und dort einen Antrag stellen. Das Integrationsamt prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz vorliegen und unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Modalitäten und Fristen zu informieren, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

3.1.2 Kündigungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Der Kündigungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet Menschen mit Schwerbehinderung einen weiteren Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung bei einer Wohnungskündigung. Das AGG verbietet es Vermietern, Personen aufgrund ihrer Schwerbehinderung zu benachteiligen oder zu kündigen. Falls eine Kündigung aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt und diese Diskriminierung nachgewiesen werden kann, können Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz nach dem AGG nur greift, wenn der Vermieter mehr als acht Wohnungen vermietet oder der Mieter in einem vom Vermieter selbst genutzten Gebäude wohnt. Wenn Sie von einer solchen Kündigung betroffen sind, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte zu schützen.

4. Tipps zur Wohnungskündigung bei Schwerbehinderung in Deutschland

Es gibt einige wichtige Tipps, die Sie bei einer Wohnungskündigung beachten sollten, insbesondere wenn Sie eine Schwerbehinderung haben. 1. Frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter: Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und ihm von Ihrer Schwerbehinderung zu erzählen. Auf diese Weise können mögliche Lösungen oder Anpassungen besprochen werden, um Ihnen den Umzug zu erleichtern. 2. Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel: Informieren Sie sich über mögliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, die Ihnen bei der Wohnungssuche und dem Umzug helfen könnten. 3. Vereinbarungen über Anpassungen und Barrierefreiheit: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über mögliche Vereinbarungen zur Anpassung der Wohnung an Ihre Bedürfnisse und zur Schaffung von Barrierefreiheit. 4. Informationen zu Sozialleistungen: Informieren Sie sich über mögliche Sozialleistungen wie Wohngeld oder Mietzuschuss, die Ihnen bei der Finanzierung einer neuen Wohnung helfen könnten. 5. Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten: Informieren Sie sich über Beratungsmöglichkeiten bei Sozialträgern und über barrierefreie Wohnungen sowie Wohnprojekte, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung ausgerichtet sind. Indem Sie diese Tipps berücksichtigen, können Sie Ihren Umzug besser planen und Ihre Rechte als schwerbehinderter Mieter wahren.

4.1 Frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter

Es ist äußerst wichtig, frühzeitig mit Ihrem Vermieter über Ihre Schwerbehinderung zu kommunizieren, insbesondere wenn Sie mit einer möglichen Wohnungskündigung konfrontiert sind. Bringen Sie Ihren Vermieter über Ihre Situation auf dem Laufenden und informieren Sie ihn über Ihren Schwerbehindertenausweis und den Grad Ihrer Behinderung. Dies kann helfen, eine transparente und offene Kommunikation aufzubauen und Missverständnisse zu vermeiden. Besprechen Sie mögliche Anpassungen oder Hilfsmittel, die Ihnen helfen könnten, in der Wohnung zu bleiben. Es ist ratsam, diese Informationen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und für mögliche rechtliche Schritte eine Dokumentation zu haben. Wenn notwendig, können Sie auch einen Beistand oder eine Interessenvertretung hinzuziehen, um Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Vermieter zu unterstützen. Eine frühzeitige und offene Kommunikation kann dazu beitragen, mögliche Konflikte zu lösen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

4.1.1 Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel

Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel spielen eine wichtige Rolle für Menschen mit Schwerbehinderung, um ihre Wohnsituation zu erleichtern. Durch Nachteilsausgleiche können beispielsweise besondere Kündigungsschutzregelungen gelten, die es schwieriger machen, dass Ihnen gekündigt wird. Zudem können Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, um notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Treppenlifte oder andere technische Vorrichtungen zu erwerben. Diese Hilfsmittel können Ihnen helfen, Ihre Wohnung barrierefrei und Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend einzurichten. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten informieren, um den bestmöglichen Nutzen aus den Nachteilsausgleichen und Hilfsmitteln zu ziehen.

4.1.2 Vereinbarungen über Anpassungen und Barrierefreiheit

Vereinbarungen über Anpassungen und Barrierefreiheit sind von großer Bedeutung für Menschen mit Schwerbehinderung, um ihre Wohnung optimal nutzen und ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen zu können. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Vermieter zu kommunizieren und über mögliche Anpassungen zu sprechen. Dies kann beispielsweise den Einbau von Rampen, den Umbau von sanitären Einrichtungen oder die Anpassung der Türbreiten umfassen. Es ist wichtig, solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Anpassungen tatsächlich umgesetzt werden. Darüber hinaus sollten Schwerbehinderte auch auf die Barrierefreiheit der Wohnanlage achten. Dies umfasst den Zugang zur Wohnung, Aufzüge, breite Flure und Türen sowie entsprechende Vorkehrungen für Seh- oder Höreinschränkungen. Eine barrierefreie Wohnungsanlage erleichtert den Alltag erheblich und erhöht die Lebensqualität für Menschen mit Schwerbehinderung.

4.2 Informationen zu Sozialleistungen

Sozialleistungen können für Menschen mit Schwerbehinderung wichtige Unterstützung bieten. Zwei wichtige Sozialleistungen, auf die sie Anspruch haben könnten, sind Wohngeld und Mietzuschuss.
Wohngeld: Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen, um die Wohnkosten zu decken. Es kann helfen, die Mietbelastung zu reduzieren und somit den finanziellen Druck zu verringern.
Mietzuschuss: Der Mietzuschuss ist eine weitere Form der finanziellen Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die in einer Mietwohnung leben. Es wird vom Jobcenter gewährt und kann dazu beitragen, dass die Mietkosten angemessen gedeckt sind und somit die Wohnung bezahlbar bleibt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Höhen der Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Einkommen und der Größe des Haushalts. Um weitere Informationen zu erhalten und die konkreten Bedingungen zu erfahren, empfiehlt es sich, sich bei den entsprechenden Behörden oder dem Sozialträger zu informieren.

4.2.1 Wohngeld

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für ihre Wohnung hilft. Es wird vom Staat gewährt und ist eine Sozialleistung, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das Wohngeld richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, der Miete und den sonstigen Wohnkosten. Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Wohngeld haben, insbesondere wenn ihr Einkommen niedrig ist und sie Unterstützung für die Bewältigung der Mietkosten benötigen. Die genauen Voraussetzungen und der Antragsprozess können je nach Bundesland variieren. Weitere Informationen zu Wohngeld und möglichen Ansprüchen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

4.2.2 Mietzuschuss

Mietzuschuss:
Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss beantragen. Dieser Zuschuss unterstützt finanziell bei den Wohnkosten und trägt dazu bei, dass die Mietbelastung für schwerbehinderte Menschen verringert wird. Der Mietzuschuss wird in der Regel vom örtlichen Sozialamt oder Jobcenter gewährt, je nachdem, wo der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Um Anspruch auf den Mietzuschuss zu haben, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die genauen Bedingungen und Höhe des Mietzuschusses können je nach Bundesland variieren. Es ist wichtig, alle entsprechenden Unterlagen und Nachweise einzureichen, um den Antrag auf Mietzuschuss zu stellen. Weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungen für schwerbehinderte Menschen, einschließlich Abfindungen, finden Sie hier.

4.3 Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten

Wenn Sie mit einer Wohnungskündigung konfrontiert sind und eine Schwerbehinderung haben, ist es wichtig, rechtzeitig nach alternativen Wohnmöglichkeiten zu suchen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dabei vorgehen können. Eine Möglichkeit ist, sich bei Sozialträgern beraten zu lassen. Diese können Ihnen Informationen über barrierefreie Wohnungen und Wohnprojekte geben, die speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert sind. Darüber hinaus können Sie auch selbst aktiv werden und in Wohnungsanzeigen nach barrierefreien Wohnungen suchen. Es ist ratsam, sich frühzeitig umzusehen, um genügend Zeit für die Suche und eventuelle Anpassungen oder Umbauten zu haben. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, können Sie auch Ihren Umzug als Chance nutzen, um Ihren Wohnraum noch besser an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Denken Sie daran, dass auch bei einem Umzug weiterhin Ihr Kündigungsschutz besteht und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

4.3.1 Beratung bei Sozialträgern

Für Menschen mit Schwerbehinderung, die von einer Wohnungskündigung betroffen sind, kann es hilfreich sein, sich an Sozialträger wie das Sozialamt oder das Integrationsamt zu wenden. Diese Träger bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Wohnen und Schwerbehinderung an. Sie können Ihnen dabei helfen, alternative Wohnmöglichkeiten zu finden, finanzielle Unterstützung zu beantragen und Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Darüber hinaus können sie Ihnen Informationen über barrierefreie Wohnungen oder Wohnprojekte geben, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Schwerbehinderung zugeschnitten sind. Nutzen Sie die Hilfe und Beratung der Sozialträger, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden und Ihr Recht auf angemessenen Wohnraum zu gewährleisten.

4.3.2 Barrierefreie Wohnungen und Wohnprojekte

Barrierefreie Wohnungen und Wohnprojekte sind eine gute Option für Menschen mit Schwerbehinderung, die eine neue Wohnmöglichkeit suchen. Diese Wohnungen und Projekte sind speziell darauf ausgerichtet, den Bedürfnissen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen gerecht zu werden und ihnen eine weitgehend barrierefreie Umgebung zu bieten. Barrierefreie Wohnungen sind in der Regel so gestaltet, dass Rollstuhlfahrer problemlos die Räumlichkeiten nutzen können. Dazu gehören breite Türen und Flure, Türschwellen ohne Stufen, angepasste Badezimmer und Küchen. Wohnprojekte hingegen bieten oft zusätzliche Dienstleistungen und Gemeinschaftsbereiche, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Wenn Sie eine barrierefreie Wohnung suchen, können Sie sich an Sozialträger, Wohnungsbaugenossenschaften oder spezialisierte Immobilienagenturen wenden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über verschiedene Wohnmöglichkeiten zu informieren und die Optionen zu vergleichen, um die bestmögliche Wohnsituation für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Schlussfolgerung

Schlussfolgerung:
In diesem Artikel haben wir wichtige Tipps zur Wohnungskündigung bei Schwerbehinderung in Deutschland besprochen. Es ist entscheidend, dass Menschen mit Schwerbehinderung über ihre Rechte und Schutzvorschriften informiert sind, um angemessen auf eine Kündigung zu reagieren. Durch die frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter und Vereinbarungen über Anpassungen und Barrierefreiheit können Konflikte vermieden werden. Es ist auch ratsam, sich über Sozialleistungen wie Wohngeld und Mietzuschuss zu informieren, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten können Beratung bei Sozialträgern und die Suche nach barrierefreien Wohnungen und Wohnprojekten hilfreich sein. Denken Sie daran, dass Sie nicht alleine sind und Unterstützung in Anspruch nehmen können. Durch sorgfältige Planung und Kenntnis Ihrer Rechte können Sie den Umzug reibungslos gestalten und Ihren Wohnraumbedürfnissen gerecht werden.

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Rechte haben Menschen mit Schwerbehinderung beim Mietvertrag?

Menschen mit Schwerbehinderung haben das Recht auf barrierefreien Zugang zur Wohnung, soweit dies baulich möglich ist. Sie können auch anpassungsbedingten Bedarf an Wohnraum geltend machen, wie zum Beispiel einen benötigten Stellplatz für einen Rollstuhl. Zudem darf bei der Wohnungssuche keine diskriminierende Behandlung aufgrund der Schwerbehinderung stattfinden.

2. Welche Schutzvorschriften gibt es bei einer Wohnungskündigung bei Schwerbehinderung?

Menschen mit Schwerbehinderung genießen bestimmte Kündigungsschutzrechte. Dieser Schutz kann sich aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergeben.

3. Was ist der Kündigungsschutz nach dem SGB IX?

Gemäß dem SGB IX ist eine Kündigung für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Zustimmung des Integrationsamts oder der Schwerbehindertenvertretung kann erforderlich sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen.

4. Welchen Kündigungsschutz bietet das AGG?

Nach dem AGG ist es verboten, Menschen aufgrund ihrer Schwerbehinderung zu diskriminieren. Dies schließt auch eine Kündigung aus diskriminierenden Gründen ein. Menschen mit Schwerbehinderung können bei Verstößen gegen das AGG rechtliche Schritte einleiten.

5. Wie sollte ich frühzeitig mit meinem Vermieter kommunizieren?

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen, um über Ihre Schwerbehinderung zu informieren. Sie können darüber sprechen, welche Anpassungen oder barrierefreien Maßnahmen in der Wohnung erforderlich sind und ob es möglich ist, dies umzusetzen.

6. Welche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel stehen mir zur Verfügung?

Je nach Schwerbehinderung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, die Ihre Lebensqualität verbessern. Dies können beispielsweise technische Unterstützungssysteme oder finanzielle Zuschüsse für bestimmte Anpassungen sein.

7. Kann ich mit meinem Vermieter Vereinbarungen über Anpassungen und Barrierefreiheit treffen?

Ja, es ist möglich, mit dem Vermieter Vereinbarungen über Anpassungen und Barrierefreiheit zu treffen. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Es ist jedoch ratsam, solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

8. Was ist Wohngeld und wie kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die einkommensschwachen Personen bei den Wohnkosten hilft. Um Wohngeld zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, die für die Bearbeitung und Genehmigung zuständig ist.

9. Gibt es zusätzliche Mietzuschüsse für Menschen mit Schwerbehinderung?

Ja, es gibt zusätzliche Mietzuschüsse für Menschen mit Schwerbehinderung, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, die Mietkosten zu tragen. Informationen zu diesen Zuschüssen können bei den örtlichen Sozialämtern oder bei relevanten Beratungsstellen erfragt werden.

10. Wo kann ich Informationen zu barrierefreien Wohnungen und Wohnprojekten erhalten?

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, um Informationen zu barrierefreien Wohnungen und Wohnprojekten zu erhalten. Sozialträger, Wohnungsbaugesellschaften und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen können Ihnen dabei helfen, geeignete Wohnmöglichkeiten zu finden.

Verweise

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