Die gemeinsame Veranlagung bei Trennung: Steuerrechtliche Aspekte

Zusammenfassung

Einleitung

Die gemeinsame Veranlagung bei Trennung ist ein wichtiger Aspekt, den Paare beachten sollten, um ihre Steuerpflichten korrekt zu erfüllen. In diesem Artikel werden wir eingehend auf die verschiedenen steuerlichen Aspekte der gemeinsamen Veranlagung eingehen und Ihnen wertvolle Informationen und Ratschläge geben, um mögliche Fehler zu vermeiden.

1. Was ist die gemeinsame Veranlagung?

Die gemeinsame Veranlagung ist ein Steuermodell, bei dem Ehepaare ihre Steuererklärungen gemeinsam abgeben. Dadurch werden ihre Einkünfte und Ausgaben zusammengeführt und die Steuerlast gemeinsam berechnet. Bei dieser Form der Veranlagung werden die Einkünfte beider Ehepartner zu gleichen Teilen berücksichtigt.

Die gemeinsame Veranlagung kann verschiedene Vorteile haben, wie beispielsweise die Möglichkeit des Ehegattensplittings, bei dem das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengezählt und anschließend halbiert wird. Dadurch kann die Steuerlast gesenkt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die gemeinsame Veranlagung auch Nachteile mit sich bringen kann. Wenn einer der Ehepartner hohe Einkünfte hat oder bestimmte Abzüge oder Freibeträge geltend machen möchte, kann dies zu einer höheren Steuerlast führen.

2. Gemeinsame Veranlagung bei Trennung

Die gemeinsame Veranlagung bei Trennung kann eine komplexe Angelegenheit sein, da sich die steuerliche Situation für beide Parteien ändert. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um weiterhin die gemeinsame Veranlagung wählen zu können. Dazu gehört unter anderem, dass beide Ehepartner noch verheiratet sind und keinen rechtswirksamen Scheidungsantrag gestellt haben. Des Weiteren darf keine räumliche Trennung vorliegen.

Bei der gemeinsamen Veranlagung während einer Trennung gibt es steuerliche Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit, weiterhin das Ehegattensplitting zu nutzen und somit die Steuerlast zu verringern. Allerdings können sich auch Nachteile ergeben, wie beispielsweise eine höhere Steuerbelastung, wenn einer der Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen hat als der andere.

Es ist ratsam, sich bei einem komplexen steuerlichen Thema wie der gemeinsamen Veranlagung bei Trennung von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für beide Parteien zu finden.

2.1 Voraussetzungen für gemeinsame Veranlagung

Um die gemeinsame Veranlagung bei Trennung nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Die gemeinsame Veranlagung steht nur Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften offen.
  • Wohnsitz im Inland: Beide Ehepartner müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Keine dauerhafte Trennung: Die gemeinsame Veranlagung ist nur möglich, solange die Ehepartner nicht dauerhaft getrennt leben.
  • Einverständnis beider Partner: Beide Ehepartner müssen dem Antrag auf gemeinsame Veranlagung zustimmen.

Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu beachten, um die gemeinsame Veranlagung bei Trennung nutzen zu können und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

2.2 Steuerliche Vorteile und Nachteile

  • Steuerliche Vorteile:
    – Ehegattensplitting: Durch die gemeinsame Veranlagung können Ehepaare das Ehegattensplitting nutzen und ihre Steuerlast reduzieren.
    – Gemeinsame Ausgaben: Gemeinsame Ausgaben wie beispielsweise Miete, Versicherungen oder Kinderbetreuungskosten können gemeinsam geltend gemacht werden.
    – Höhere Freibeträge: Durch die gemeinsame Veranlagung können höhere Freibeträge genutzt werden, was zu einer Ersparnis bei der Steuer führen kann.
  • Steuerliche Nachteile:
    – Höhere Steuerlast bei Ungleichheit der Einkünfte: Wenn ein Partner deutlich höhere Einkünfte hat als der andere, kann dies zu einer höheren Steuerlast führen.
    – Verlust individueller Abzüge: Bei der gemeinsamen Veranlagung gehen individuelle Abzüge, wie beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben, verloren.
    – Haftung für Steuerschulden des Partners: Bei der gemeinsamen Veranlagung haften beide Partner gemeinsam für eventuelle Steuerschulden.

3. Steuerliche Aspekte der Trennung

Nach einer Trennung gibt es mehrere steuerliche Aspekte, die zu beachten sind. Einer dieser Aspekte ist das Ehegattensplitting, das dazu dient, das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammenzuzählen und anschließend zu halbieren. Dies kann für einige Paare von Vorteil sein, besonders wenn das Einkommen zwischen den Partnern ungleichmäßig verteilt ist.
Weitere steuerliche Aspekte, die nach einer Trennung berücksichtigt werden sollten, sind Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Hierbei können beispielsweise Kosten für Krankenversicherungen, medizinische Behandlungen oder auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Partner abgesetzt werden.
Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Auswirkungen einer Trennung im Voraus zu informieren und gegebenenfalls eine fachkundige steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Fehler zu vermeiden und die steuerliche Optimierung zu gewährleisten.

3.1 Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist ein steuerlicher Vorteil, der bei der gemeinsamen Veranlagung genutzt werden kann. Dabei werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengezählt und anschließend halbiert. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen reduziert werden.

Dieses Steuermodell ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner ein deutlich höheres Einkommen hat als der andere. Durch das Ehegattensplitting kann eine günstigere Steuerklasse genutzt werden, was zu einer insgesamt niedrigeren Steuerlast führt.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ehegattensplitting nur für verheiratete Paare gilt. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften greift eine ähnliche Regelung, das sogenannte Lebenspartnerschaftssplitting. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder getrennt lebenden Paaren besteht kein Anspruch auf das Ehegattensplitting.

3.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind wichtige steuerliche Aspekte, die bei der gemeinsamen Veranlagung nach einer Trennung beachtet werden sollten. Sonderausgaben sind Ausgaben, die im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können, wie zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden oder Handwerkerkosten. Diese Ausgaben können die zu zahlende Steuer mindern.

Außergewöhnliche Belastungen sind besondere finanzielle Belastungen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Umständen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Krankheitskosten, Kosten für eine Pflegeperson oder Scheidungskosten. Auch diese Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden und somit die Steuerlast verringern.

Bei der gemeinsamen Veranlagung nach einer Trennung ist es wichtig, dass beide Partner ihre Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen korrekt angeben und alle relevanten Belege vorlegen. Dadurch können sie von den steuerlichen Vorteilen dieser Ausgaben profitieren.

3.3 Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen nach der Trennung spielen steuerlich eine wichtige Rolle. Wenn ein Ehepartner dem anderen Unterhalt zahlt, können diese Zahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Unterhaltszahlungen steuerlich anerkannt werden.

Unterhaltszahlungen müssen:

  • durch einen gültigen Unterhaltsvertrag oder eine gerichtliche Entscheidung festgelegt sein
  • regelmäßig geleistet werden
  • aus dem eigenen Einkommen des zahlenden Ehepartners stammen

Es ist zu beachten, dass Unterhaltszahlungen, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden, beim Empfänger als Einnahmen versteuert werden müssen. Es wird daher empfohlen, sich bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen an einen Experten zu wenden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Bestimmungen eingehalten werden.

3.4 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind ein wichtiger steuerlicher Aspekt bei der gemeinsamen Veranlagung bei Trennung. Eltern können bestimmte Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen.

Zu den möglichen Kinderbetreuungskosten gehören unter anderem die Kosten für die Kinderkrippe, den Kindergarten, die Tagesmutter oder den Schulhort. Auch Ausgaben für eine außerschulische Betreuung oder Feriencamps können berücksichtigt werden.

Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für die angefallenen Kinderbetreuungskosten aufzubewahren, da das Finanzamt diese möglicherweise als Nachweis verlangt. Es kann auch sinnvoll sein, vorab zu prüfen, welche Art von Betreuungskosten steuerlich absetzbar sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

4. Gemeinsame Veranlagung oder getrennte Veranlagung?

Die Entscheidung zwischen gemeinsamer Veranlagung und getrennter Veranlagung ist für Paare, die sich trennen oder scheiden lassen möchten, von großer Bedeutung. Bei der getrennten Veranlagung reichen beide Ehepartner separate Steuererklärungen ein und tragen ihre individuellen Einkünfte und Ausgaben ein. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn einer der Partner beispielsweise hohe Einkünfte hat und dadurch bestimmte Abzüge oder Freibeträge besser nutzen kann.

Auf der anderen Seite bietet die gemeinsame Veranlagung gewisse Vorteile, vor allem wenn beide Partner ähnliche Einkünfte haben oder der Ehepartner ein geringeres Einkommen hat. Durch das Ehegattensplitting kann die Steuerlast gesenkt werden. Es ist jedoch wichtig, alle steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und mögliche Vor- und Nachteile abzuwägen, um die beste Option für die persönliche Situation zu wählen.

4.1 Vor- und Nachteile der getrennten Veranlagung

Vor- und Nachteile der getrennten Veranlagung

Die getrennte Veranlagung bietet Paaren die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen individuell abzugeben. Hier sind einige Vor- und Nachteile der getrennten Veranlagung:

  • Vorteile:
    • Einzelpersonen können ihre Einkünfte und Ausgaben unabhängig voneinander geltend machen.
    • Ein Partner kann eventuelle Abzüge oder Freibeträge vollständig nutzen, ohne die Steuerlast des anderen Partners zu berücksichtigen.
    • Bei großen Einkommensunterschieden zwischen den Partnern kann die getrennte Veranlagung zu einer niedrigeren Steuerlast führen.
  • Nachteile:
    • Der Ehegattensplitting-Vorteil, der bei der gemeinsamen Veranlagung genutzt werden kann, entfällt bei der getrennten Veranlagung.
    • Es kann zu einer insgesamt höheren Steuerlast kommen, insbesondere wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben.
    • Bei der getrennten Veranlagung müssen beide Partner ihre eigenen Steuererklärungen erstellen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.

4.2 Gemeinsame Veranlagung als beste Option

Die gemeinsame Veranlagung kann als beste Option für Ehepaare bei der Trennung betrachtet werden. Trotz einiger möglicher Nachteile bietet sie dennoch viele Vorteile.

Durch die gemeinsame Veranlagung können Ehepaare das Ehegattensplitting nutzen und ihre Steuerlast insgesamt reduzieren. Durch das Zusammenführen der Einkünfte und das Halbieren des zu versteuernden Einkommens kann es zu einer niedrigeren Steuerklasse führen und somit zu geringeren Steuern.

Ein weiterer Vorteil der gemeinsamen Veranlagung ist die bessere Verteilung von möglichen Freibeträgen und Abzügen. Beide Partner können ihre individuellen Ausgaben und Belastungen kombinieren, um dadurch eine größere steuerliche Entlastung zu erzielen.

Allerdings ist es wichtig, die individuelle Situation und die spezifischen steuerlichen Aspekte der Trennung genau zu betrachten, da es auch Fälle geben kann, in denen eine getrennte Veranlagung vorteilhafter ist. Eine professionelle steuerrechtliche Beratung kann dabei helfen, die beste Option für Ihre individuelle Situation zu finden.

5. Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung

Das Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung ist recht einfach und unkompliziert. Ehepaare müssen hierfür lediglich ihre Steuererklärungen gemeinsam abgeben und dabei die entsprechenden Anträge stellen. Es ist wichtig, dass beide Partner ihre Einkünfte und Ausgaben vollständig offenlegen und alle relevanten Informationen angeben.

Um das Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung durchzuführen, sollten Ehepaare ihre Steuererklärungen gemeinsam erstellen und die erforderlichen Formulare ausfüllen. Es empfiehlt sich, alle benötigten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, falls diese später von den Finanzbehörden angefordert werden.

Nachdem die Steuererklärungen abgegeben wurden, prüfen die Finanzbehörden die Angaben und berechnen die Steuerlast für das Ehepaar. Sollten Unklarheiten oder Fragen auftreten, können sich die Ehepartner an das Finanzamt wenden oder eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

6. Steuerliche Folgen nach der Trennung

Nach einer Trennung können sich steuerliche Folgen ergeben, die beachtet werden müssen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Steuerklassenänderung. In der Regel werden beide Ehepartner nach der Trennung in die Steuerklasse I eingestuft, es sei denn, es gibt spezielle Umstände, die eine andere Einstufung rechtfertigen.

Die gemeinsame Veranlagung kann nach der Trennung nur noch für das Jahr der Trennung und teilweise auch noch für das Folgejahr gelten. Es ist wichtig, dies zu berücksichtigen und die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. Mögliche Nachzahlungen können entstehen, insbesondere wenn während der gemeinsamen Veranlagung zu wenig Steuern gezahlt wurden.

Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen nach einer Trennung an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden. Sie können Ihnen helfen, die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen und mögliche Fehler zu vermeiden. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuerpflichten nach der Trennung richtig erfüllt werden.

6.1 Steuerklassenänderung

Die Steuerklassenänderung ist ein wichtiger Schritt nach der Trennung, um die steuerlichen Verpflichtungen zu regeln. Bei einer Trennung oder Scheidung können die Ehepartner ihre Steuerklassen ändern, um ihre individuelle Situation besser abzubilden.

Die Steuerklasse richtet sich normalerweise nach dem Familienstand und dem Einkommen. In der Regel sind die Ehepartner in der Steuerklasse IV eingestuft, wenn sie gemeinsam veranlagt werden. Nach der Trennung können sie jedoch in die Steuerklasse I wechseln, in der das Einkommen individuell besteuert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklassenänderung Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen haben kann. Während die Steuerklasse I für den Ehepartner mit höherem Einkommen in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt, kann die Steuerklasse II für den Ehepartner mit niedrigerem Einkommen günstiger sein.

Es empfiehlt sich, nach der Trennung eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Steuerklasse festzulegen und mögliche Auswirkungen auf das Einkommen zu verstehen.

6.2 Verbleibende gemeinsame Veranlagung

Während einer Trennung oder Scheidung kann es vorkommen, dass die Ehepartner trotzdem für das laufende Steuerjahr eine gemeinsame Veranlagung wählen. Dies geschieht häufig, wenn die Trennung erst spät im Jahr stattfindet und beide Partner noch gemeinsame steuerliche Vorteile nutzen möchten.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine verbleibende gemeinsame Veranlagung nach der Trennung bestimmte Auswirkungen haben kann. Beispielsweise können sich die Ehepartner immer noch für das Ehegattensplitting entscheiden und bestimmte Steuervorteile genießen. Es ist jedoch auch möglich, dass es zu Nachzahlungen kommt, wenn einer der Partner während des Jahres bereits seine Steuerklasse gewechselt hat.

Um die Auswirkungen der verbleibenden gemeinsamen Veranlagung richtig zu verstehen und mögliche steuerliche Konsequenzen zu minimieren, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen.

6.3 Mögliche Nachzahlungen

Bei der gemeinsamen Veranlagung können mögliche Nachzahlungen entstehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner während des Trennungsjahres zu hohe Steuervorauszahlungen geleistet hat. In diesem Fall kann es zu einer Nachzahlung kommen, da die tatsächliche Steuerlast geringer ausfällt, wenn die gemeinsame Veranlagung beantragt wird.

Zusätzlich kann es auch zu Nachzahlungen kommen, wenn ein Partner während des Trennungsjahres Einkünfte erzielt hat, die nicht berücksichtigt wurden. In diesem Fall müssen die zusätzlichen Einnahmen nachträglich versteuert werden.

Es ist daher wichtig, dass beide Partner ihre finanzielle Situation während der Trennungszeit eng im Auge behalten und mögliche Nachzahlungen einkalkulieren. Eine steuerliche Beratung kann hierbei hilfreich sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

7. Steuerrechtliche Beratung bei Trennung

Steuerrechtliche Beratung spielt bei einer Trennung eine wichtige Rolle. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden.

Ein erfahrener Berater kann Ihnen helfen, die steuerlichen Auswirkungen der Trennung zu verstehen und die besten Optionen für die Veranlagung zu identifizieren. Sie können Ihnen auch dabei helfen, mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden oder zu minimieren.

Beim Thema Trennung können verschiedene steuerliche Fragen aufkommen, wie beispielsweise die Behandlung von Unterhaltszahlungen oder die Aufteilung von gemeinsamen Vermögenswerten. Ein kompetenter Berater kann Ihnen dabei helfen, diese Fragen zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Es ist wichtig, sich frühzeitig um eine steuerrechtliche Beratung zu kümmern, um mögliche Fehler oder Nachteile zu vermeiden. Indem Sie die Unterstützung eines Experten in Anspruch nehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten während der Trennung optimal geregelt sind.

Zusammenfassung

In der Zusammenfassung können wir festhalten, dass die gemeinsame Veranlagung bei Trennung wichtige steuerliche Aspekte mit sich bringt. Paare sollten die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung prüfen und die steuerlichen Vor- und Nachteile abwägen.

Es gibt verschiedene steuerliche Aspekte, die bei einer Trennung zu beachten sind, wie das Ehegattensplitting, die Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, Unterhaltszahlungen und Kinderbetreuungskosten.

Die Entscheidung zwischen einer gemeinsamen Veranlagung und einer getrennten Veranlagung sollte sorgfältig abgewogen werden. In vielen Fällen kann die gemeinsame Veranlagung die beste Option sein, um die Steuerlast insgesamt zu senken.

Nach der Trennung können sich steuerliche Folgen ergeben, wie eine Änderung der Steuerklassen, die verbleibende gemeinsame Veranlagung und mögliche Nachzahlungen. Es kann ratsam sein, sich in steuerrechtlichen Fragen professionell beraten zu lassen.

Insgesamt ist es wichtig, sich über die steuerlichen Auswirkungen einer Trennung und der gemeinsamen Veranlagung bewusst zu sein, um mögliche Steuervorteile nutzen zu können und Fehler zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

1. Kann ich mich für die gemeinsame Veranlagung entscheiden, wenn wir uns getrennt haben?

Ja, auch nach der Trennung ist es möglich, sich für die gemeinsame Veranlagung zu entscheiden, solange Sie noch verheiratet sind.

2. Wann ist die gemeinsame Veranlagung bei Trennung nicht mehr möglich?

Die gemeinsame Veranlagung ist nicht mehr möglich, sobald die Scheidung rechtskräftig ist oder wenn Sie dauerhaft getrennt leben und dies steuerlich nachweisen können.

3. Muss ich die gemeinsame Veranlagung beantragen oder ist sie automatisch gültig?

Sie müssen die gemeinsame Veranlagung in Ihrer Steuererklärung beantragen. Es handelt sich nicht um eine automatische Option.

4. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um die gemeinsame Veranlagung wählen zu können?

Ja, um die gemeinsame Veranlagung wählen zu können, müssen Sie zumindest für einen Teil des Steuerjahres verheiratet gewesen sein.

5. Wie wirkt sich die gemeinsame Veranlagung auf das Ehegattensplitting aus?

Die gemeinsame Veranlagung ermöglicht das Ehegattensplitting, bei dem das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengezählt und halbiert wird. Dadurch kann die Steuerlast reduziert werden.

6. Kann ich bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen in der gemeinsamen Veranlagung geltend machen?

Ja, Sie können bestimmte Sonderausgaben wie Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten gemeinsam geltend machen.

7. Sind Unterhaltszahlungen steuerlich relevant bei der gemeinsamen Veranlagung?

Ja, Unterhaltszahlungen können steuerlich relevant sein, sowohl für den Zahlenden als auch für den Empfänger. Es gelten jedoch bestimmte steuerliche Voraussetzungen.

8. Können I-Kinderbetreuungskosten bei der gemeinsamen Veranlagung geltend gemacht werden?

Ja, Kinderbetreuungskosten können bei der gemeinsamen Veranlagung geltend gemacht werden. Es gelten jedoch bestimmte Obergrenzen und Voraussetzungen.

9. Welche Vor- und Nachteile hat die getrennte Veranlagung im Vergleich zur gemeinsamen Veranlagung?

Die getrennte Veranlagung kann zu individuellen Steuervorteilen führen, wenn ein Partner hohe Einkünfte hat oder bestimmte Abzüge geltend machen möchte. Allerdings entfallen dabei die Vorteile des Ehegattensplittings.

10. Wann sollte ich mich für die gemeinsame Veranlagung entscheiden?

Die gemeinsame Veranlagung ist in der Regel die beste Option, wenn beide Partner ähnliche Einkünfte haben und die Vorteile des Ehegattensplittings nutzen möchten. Es empfiehlt sich jedoch, individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Entscheidung zu treffen.

Verweise

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