Güterstand in Deutschland kann ein komplexes Thema sein, das viele Fragen aufwirft. Viele Menschen fragen sich, was genau der Güterstand ist und welche Auswirkungen er auf ihr Vermögen und andere rechtliche Aspekte haben kann. In diesem umfassenden Artikel werden wir den Güterstand und seine verschiedenen Arten in Deutschland genauer betrachten, sowie seine Auswirkungen auf das Vermögen, das Erbrecht und sogar auf Scheidungsfälle. Wir werden auch einige wichtige Punkte hervorheben, die Sie beachten sollten, wenn es um den Güterstand geht. Lesen Sie weiter, um alles zu erfahren, was Sie über den Güterstand in Deutschland wissen müssen.
Zusammenfassung
- Was ist der Güterstand?
- Die verschiedenen Güterstände in Deutschland
- Auswirkungen des Güterstands auf das Vermögen
- Der Güterstand und der Erbfall
- Güterstand und Scheidung
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Welche Auswirkungen hat der Güterstand auf das Vermögen eines Ehepaars?
- 2. Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
- 3. Wie funktioniert die Gütertrennung?
- 4. Was ist eine Gütergemeinschaft?
- 5. Welche Vorteile bietet die Zugewinngemeinschaft?
- 6. Was passiert im Falle einer Scheidung bei der Zugewinngemeinschaft?
- 7. Können Ehepartner beim Güterstand eine andere Regelung treffen als die gesetzliche Regelung?
- 8. Welche Auswirkungen hat der Güterstand auf das Erbrecht?
- 9. Können Ehepartner mit einem Testament den Güterstand ändern?
- 10. Welche Rolle spielt der Güterstand bei Unterhaltsansprüchen?
- Verweise
Was ist der Güterstand?
Der Güterstand bezieht sich auf den rechtlichen Rahmen, der das Vermögen eines Ehepaars während ihrer Ehe regelt. Es bestimmt, welcher Partner Eigentümer des Vermögens ist und wie das Vermögen im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners aufgeteilt wird. In Deutschland gibt es drei verschiedene Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftliches Eigentum beider Partner. Bei der Gütertrennung behalten die Ehepartner ihr individuelles Eigentum und teilen das gemeinsame Vermögen nur nach Vereinbarung. Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich. Jeder Güterstand hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Vermögen und die Vermögensaufteilung, daher ist es wichtig, den passenden Güterstand entsprechend der individuellen Umstände zu wählen.
1.1 Definition des Güterstands
Die Definition des Güterstands bezieht sich auf die rechtliche Regelung des Vermögens eines Ehepaars während ihrer Ehe. Es legt fest, welchen rechtlichen Status das Vermögen hat und wie es im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners aufgeteilt wird. Der Güterstand bestimmt, ob das Vermögen als gemeinschaftliches Eigentum beider Partner oder als individuelles Eigentum jedes Partners betrachtet wird. In Deutschland gibt es drei verschiedene Güterstände, nämlich die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Jeder Güterstand hat seine eigenen Regeln und Auswirkungen auf das Vermögen, daher ist es wichtig, den passenden Güterstand basierend auf den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen zu wählen.
1.2 Bedeutung und Relevanz des Güterstands
Die Bedeutung und Relevanz des Güterstands liegt darin, dass er die rechtlichen Beziehungen und Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern in Bezug auf ihr Vermögen regelt. Der gewählte Güterstand kann erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung oder im Falle des Todes eines Partners haben. Es kann auch Einfluss auf erbrechtliche Aspekte haben, einschließlich der Verteilung des Vermögens nach dem Ableben eines Partners. Darüber hinaus kann der Güterstand die Haftung für Schulden beeinflussen. Es ist daher wichtig, die Auswirkungen des Güterstands zu verstehen und sorgfältig zu prüfen, welcher Güterstand am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Umständen eines Paares passt. Eine fundierte Entscheidung über den Güterstand kann die finanzielle Sicherheit und den Schutz beider Partner gewährleisten.
Die verschiedenen Güterstände in Deutschland
Die verschiedenen Güterstände in Deutschland bieten Ehepaaren unterschiedliche Möglichkeiten, das Vermögen während ihrer Ehe zu regeln. Hier ist ein Überblick über jeden Güterstand:
1. Zugewinngemeinschaft: In der Zugewinngemeinschaft bleibt das individuelle Vermögen der Partner nach wie vor getrennt. Während der Ehe wird jedoch ein Zugewinnausgleich durchgeführt, der das Vermögen hinzufügt, das während der Ehe durch Arbeit, Erbschaften oder andere Quellen erworben wurde.
2. Gütertrennung: Bei der Gütertrennung behalten beide Partner ihr individuelles Vermögen während der Ehe und auch im Falle einer Scheidung. Jeder Partner ist für sein eigenes Vermögen verantwortlich und es gibt keine automatische Vermögensaufteilung.
3. Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich. Dies umfasst sowohl das individuelle Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, als auch das während der Ehe erworbene Vermögen. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners wird das Vermögen gerecht aufgeteilt.
Jeder Güterstand hat seine eigenen Vor- und Nachteile, daher ist es wichtig, die persönlichen Umstände und Bedürfnisse zu berücksichtigen, um die richtige Wahl zu treffen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor der Ehe rechtlich beraten zu lassen.
2.1 Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist einer der drei Güterstände in Deutschland. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um einen gesetzlichen Güterstand, der automatisch entsteht, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. In diesem Güterstand bleibt das Vermögen, das jeder Partner vor der Ehe besessen hat, sein persönliches Eigentum. Während der Ehezeit erwirtschaftetes Vermögen wird jedoch gemeinschaftliches Eigentum beider Partner. Dieses Vermögen wird als Zugewinn bezeichnet. Bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners wird der Zugewinn ermittelt und in der Regel hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt. Es ist wichtig zu beachten, dass Schulden und Verbindlichkeiten des Ehepartners nicht auf den Zugewinn angerechnet werden. Die Zugewinngemeinschaft bietet einen fairen Ausgleich und ermöglicht es beiden Partnern, während der Ehe ihr individuelles Vermögen zu behalten.
2.2 Gütertrennung
Die Gütertrennung ist ein Güterstand in Deutschland, bei dem die Ehepartner ihr individuelles Eigentum behalten. Das bedeutet, dass jeder Partner das Recht hat, über sein eigenes Vermögen zu verfügen, ohne dass der andere Ehepartner Anspruch darauf hat. Es gibt keine gemeinsame Vermögensmasse, sondern jeder behält die Kontrolle über seine eigenen Vermögenswerte. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinsame Vermögen, sofern vorhanden, nach Vereinbarung aufgeteilt. Die Gütertrennung bietet den Vorteil, dass das individuelle Vermögen geschützt ist und nicht automatisch auf den anderen Partner übertragen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei der Gütertrennung eine Vereinbarung getroffen werden sollte, um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung genau festzulegen.
2.3 Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, bei dem das gesamte Vermögen eines Ehepaares als gemeinschaftliches Eigentum gilt. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte und Schulden beiden Partnern in gleicher Weise gehören. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners wird das gemeinschaftliche Vermögen gemeinsam aufgeteilt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie zum Beispiel das sogenannte „Sondergut“ oder das „Vorbehaltsgut“, das Eigentum eines Partners bleiben kann. Die Gütergemeinschaft erfordert eine ausdrückliche Zustimmung und einen Vertrag zwischen den Ehepartnern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gütergemeinschaft in Deutschland weniger häufig vorkommt als andere Güterstände, da sie eine umfassende finanzielle Transparenz und gemeinsame Verantwortung erfordert.
Auswirkungen des Güterstands auf das Vermögen
Der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf das Vermögen eines Ehepaars. Bei der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftliches Eigentum beider Partner. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners wird das Vermögen nach einem bestimmten Verfahren aufgeteilt, bei dem der Zugewinn jedes Partners berücksichtigt wird. Bei der Gütertrennung behält jeder Partner sein individuelles Eigentum und das gemeinsame Vermögen wird nur nach Vereinbarung geteilt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners das Vermögen nicht automatisch aufgeteilt wird. Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich, unabhängig davon, wer es erworben hat. Dies bedeutet, dass im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners das Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Es ist wichtig, den richtigen Güterstand zu wählen, um die gewünschten Auswirkungen auf das Vermögen zu erzielen.
3.1 Aufteilung des Vermögens bei der Zugewinngemeinschaft
Bei der Zugewinngemeinschaft erfolgt die Aufteilung des Vermögens in der Regel erst im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners. Es wird zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen jedes Ehepartners unterschieden. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Partner bereits vor der Eheschließung besessen hat. Das Endvermögen hingegen ist das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde. Um den Zugewinn zu ermitteln, wird das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen. Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn hat dann Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrags. Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten, die bei der Aufteilung des Vermögens berücksichtigt werden können, wie beispielsweise Schenkungen, Erbschaften oder Schulden. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig mit einem Anwalt oder einem Notar zu beraten, um den genauen Ablauf und die möglichen Folgen der Vermögensaufteilung bei einer Zugewinngemeinschaft zu verstehen.
3.2 Eigentumsverhältnisse bei der Gütertrennung
Bei der Gütertrennung behalten beide Ehepartner ihr eigenes Eigentum und Vermögen während der Ehe. Es gibt keine automatische gemeinsame Eigentümerschaft. Jeder behält die Kontrolle und Verwaltung seines eigenen Vermögens, einschließlich Einkommen, Investitionen und Immobilien. Dies bedeutet, dass jeder Ehepartner alleine über sein Vermögen entscheiden kann, ohne die Zustimmung des anderen einholen zu müssen. Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen gemäß den individuellen Eigentumsverhältnissen aufgeteilt, was bedeutet, dass jeder Partner sein eigenes Vermögen behält und keinerlei Anspruch auf das Vermögen des anderen hat. Die Gütertrennung bietet eine klare Trennung des Vermögens und kann in Situationen hilfreich sein, in denen die Ehepartner unterschiedliche finanzielle Verantwortlichkeiten haben oder ihr eigenes Vermögen schützen möchten.
3.3 Gemeinschaftliches Vermögen bei der Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen beider Partner als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet. Das bedeutet, dass alle Vermögenswerte und Schulden, die vor oder während der Ehe entstehen, beiden Partnern gleichermaßen gehören. Es spielt keine Rolle, wer das Vermögen erworben hat oder wer es verwaltet. Beide Ehepartner haben gleiche Rechte und Pflichten in Bezug auf das gemeinschaftliche Vermögen. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners wird das Vermögen in der Regel hälftig aufgeteilt, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Vermögensgegenstände aus der Gemeinschaft auszuschließen, indem sie als Vorbehaltsgut deklariert werden. Dies kann beispielsweise Immobilien oder Erbschaften umfassen, die nur einem der Partner gehören sollen. Es ist wichtig, dass beide Ehepartner die rechtlichen und finanziellen Implikationen einer Gütergemeinschaft verstehen und ggf. eine individuelle Regelung treffen.
Der Güterstand und der Erbfall
Der Güterstand hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Wenn es um den Erbfall geht, spielt der Güterstand eine Rolle bei der Bestimmung, wie das Vermögen eines verstorbenen Ehepartners aufgeteilt wird. Bei der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns des Verstorbenen. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein individuelles Vermögen und erbt nichts vom Vermögen des anderen Partners, es sei denn, es wurde testamentarisch anders festgelegt. Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich, daher erbt der überlebende Ehepartner automatisch das Ganze oder einen Anteil davon. Es ist wichtig, testamentarische Verfügungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der eigene Wille bezüglich des Erbes beachtet wird, insbesondere bei der Gütertrennung, da hier keine automatische Erbfolge greift.
4.1 Auswirkungen des Güterstands auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Je nachdem, welcher Güterstand gewählt wurde, können sich die erbrechtlichen Ansprüche und Vermögensverteilung ändern. Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens. Der andere Teil wird nach den gesetzlichen Erbfolgeregelungen an die Erben vererbt. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Vermögen und kann dieses testamentarisch frei vererben. Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich. Im Falle des Todes eines Partners wird das Vermögen je nach Vereinbarung oder gesetzlicher Erbfolge aufgeteilt. Es ist wichtig, den Güterstand in Bezug auf das Erbrecht sorgfältig zu betrachten und gegebenenfalls testamentarische Verfügungen zu treffen, um die eigenen Wünsche bezüglich der Vermögensverteilung sicherzustellen.
4.2 Testamentarische Verfügungen bei verschiedenen Güterständen
Testamentarische Verfügungen spielen eine wichtige Rolle bei verschiedenen Güterständen. Bei einer Zugewinngemeinschaft können Ehepartner in ihrem Testament festlegen, wie das Vermögen bei ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Sie können bestimmten Personen oder auch wohltätigen Organisationen Vermächtnisse hinterlassen. Bei der Gütertrennung können die Ehepartner in ihren Testamenten ihr individuelles Vermögen nach ihren Wünschen verteilen, da es nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum ist. Bei einer Gütergemeinschaft ist die testamentarische Verfügung eingeschränkter, da das gesamte Vermögen beiden Ehepartnern gemeinschaftlich gehört. Es ist daher ratsam, unabhängig vom Güterstand ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille respektiert wird und das Vermögen nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird. Anwaltlicher Rat kann bei diesen Entscheidungen hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die testamentarischen Verfügungen den gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Güterstand und Scheidung
Güterstand und Scheidung stehen in engem Zusammenhang, da der Güterstand darüber entscheidet, wie das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das gemeinsame Vermögen während der Ehezeit ermittelt, und der Zugewinnausgleich findet statt, indem der hinzugewonnene Vermögensanteil fair zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Bei einer Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein persönliches Vermögen, und das gemeinsame Vermögen wird nach Vereinbarung aufgeteilt. Bei einer Gütergemeinschaft steht beiden Partnern das gesamte Vermögen gemeinsam zu, sodass es bei der Scheidung gerecht aufgeteilt wird. Es ist ratsam, bei Scheidungen einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um den besten Weg in Bezug auf den Güterstand und die Vermögensaufteilung zu finden.
5.1 Gütertrennung und Vermögensaufteilung bei Scheidung
Bei einer Scheidung wird bei Gütertrennung das Vermögen der Ehepartner nicht gemeinschaftlich aufgeteilt. Jeder Ehepartner behält sein individuelles Eigentum und auch das Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Vermögen gemeinsam genutzt wurde oder wenn es zu einer finanziellen Ungleichheit zwischen den Ehepartnern gekommen ist. In solchen Fällen kann ein Ehepartner Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlungen haben. Die genauen Regelungen werden in einem sogenannten Zugewinnausgleichsverfahren geklärt. Hierbei wird der Zugewinn, also die Differenz des Vermögenszuwachses beider Partner während der Ehe, errechnet und eine entsprechende Ausgleichszahlung festgelegt. Es ist wichtig, dass das Zugewinnausgleichsverfahren fair und transparent abläuft und dass jeder Ehepartner seine Rechte kennt und geltend machen kann.
5.2 Auswirkungen des Güterstands auf den Unterhaltsanspruch
Der Güterstand kann auch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben, insbesondere in Fällen von Scheidungen. Bei der Gütertrennung behalten beide Ehepartner ihr individuelles Vermögen und sind separat für ihren Unterhalt verantwortlich. Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Unterhalt, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung getroffen oder eine gerichtliche Entscheidung getroffen. Bei der Zugewinngemeinschaft kann der finanziell schwächere Partner nach der Scheidung einen Unterhaltsanspruch geltend machen, da das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. In der Gütergemeinschaft besteht in der Regel ein stärkerer Unterhaltsanspruch, da das gesamte Vermögen gemeinschaftliches Eigentum beider Partner ist. Es ist wichtig, die Auswirkungen des Güterstands auf den Unterhaltsanspruch zu beachten und entsprechende rechtliche Beratung einzuholen, um die finanziellen Interessen aller Beteiligten zu schützen.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Güterstand in Deutschland eine wichtige rechtliche Rolle in Bezug auf das Vermögen eines Ehepaares spielt. Es gibt drei verschiedene Güterstände, nämlich die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Jeder Güterstand hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse und die Vermögensaufteilung. Bei der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich zugeschrieben. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein individuelles Eigentum und das gemeinsame Vermögen wird nur nach Vereinbarung aufgeteilt. Bei der Gütergemeinschaft gehört das gesamte Vermögen beiden Partnern gemeinschaftlich. Es ist wichtig, den passenden Güterstand entsprechend der individuellen Umstände zu wählen, da er nicht nur Auswirkungen auf die Vermögensaufteilung bei Scheidung oder im Erbfall hat, sondern auch auf den Unterhaltsanspruch.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Auswirkungen hat der Güterstand auf das Vermögen eines Ehepaars?
Der Güterstand bestimmt, wie das Vermögen eines Ehepaars während der Ehe und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners aufgeteilt wird. Es regelt die Eigentumsverhältnisse und kann somit das gemeinsame Vermögen sowie individuelle Vermögenswerte beeinflussen.
2. Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft ist der häufigste Güterstand in Deutschland. Hierbei bleibt das individuelle Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt, aber das während der Ehe erworbene Vermögen wird zum gemeinsamen Vermögen beider Partner.
3. Wie funktioniert die Gütertrennung?
Bei der Gütertrennung behalten die Ehepartner ihr individuelles Eigentum während der Ehe und teilen das gemeinsame Vermögen nur nach Vereinbarung. Jeder Partner behält die Kontrolle über sein eigenes Vermögen und seine Vermögenswerte.
4. Was ist eine Gütergemeinschaft?
Bei der Gütergemeinschaft gehören alle Vermögenswerte beiden Ehepartnern gemeinschaftlich. Sowohl das individuelle Vermögen als auch das während der Ehe erworbene Vermögen werden gemeinsam verwaltet und bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners gleichmäßig aufgeteilt.
5. Welche Vorteile bietet die Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft bietet den Vorteil, dass beide Ehepartner am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe beteiligt sind. Das während der Ehe erworbene Vermögen wird gerecht aufgeteilt, wodurch ein Ausgleich geschaffen wird.
6. Was passiert im Falle einer Scheidung bei der Zugewinngemeinschaft?
Bei einer Scheidung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt. Jeder Partner behält jedoch das individuelle Vermögen, das er vor der Ehe hatte, sowie Geschenke und Erbschaften.
7. Können Ehepartner beim Güterstand eine andere Regelung treffen als die gesetzliche Regelung?
Ja, es ist möglich, eine andere Regelung als die gesetzliche Regelung zu treffen. Die Ehepartner können einen individuellen Ehevertrag abschließen und somit den Güterstand nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen regeln.
8. Welche Auswirkungen hat der Güterstand auf das Erbrecht?
Der Güterstand kann das Erbrecht beeinflussen, da er das Vermögen und die Eigentumsverhältnisse regelt. Beim Tod eines Ehepartners kann es Auswirkungen auf die Erbfolge haben und das Vermögen kann entsprechend dem gewählten Güterstand aufgeteilt werden.
9. Können Ehepartner mit einem Testament den Güterstand ändern?
Ja, durch ein Testament können Ehepartner den Güterstand ändern, indem sie zum Beispiel bestimmte Vermögenswerte einem Partner zuweisen oder eine andere Regelung für die Vermögensaufteilung festlegen.
10. Welche Rolle spielt der Güterstand bei Unterhaltsansprüchen?
Der Güterstand kann Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche haben. Bei der Zugewinngemeinschaft kann das gemeinsame Vermögen Einfluss auf den Unterhalt haben, während bei der Gütertrennung jeder Partner für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich ist.