Krank im ersten Monat: Ihre Rechte und Ansprüche in Deutschland
Krankheit ist niemals angenehm, insbesondere wenn sie im ersten Monat eines neuen Jobs auftritt. In solchen Situationen kann es jedoch beruhigend sein zu wissen, dass Sie als Arbeitnehmer in Deutschland bestimmte Rechte und Ansprüche haben. Dieser Artikel bietet einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden, um Ihnen bei der Navigation durch den bürokratischen Prozess zu helfen. Von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Entgeltfortzahlung über den Urlaubsanspruch während der Krankheit bis hin zur Arbeitsplatzsicherheit und Rückkehr wird alles ausführlich behandelt. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und wie Sie Unterstützung erhalten können, falls Sie im ersten Monat krank werden.
Zusammenfassung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Sonderregelungen für Probezeit
- Urlaubsanspruch während Krankheit
- Kündigungsschutz während Krankheit
- Arbeitsplatzsicherheit und Rückkehr
- Rechte bei Langzeiterkrankungen
- Anspruch auf Krankengeld
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Rechte bei wiederholter oder schuldhafte Krankheit
- Informationspflichten des Arbeitnehmers
- Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
- Nachweispflicht für Krankheit
- Rehabilitation und Wiedereingliederung
- Unterstützung durch den Arbeitgeber
- Arbeiten trotz Krankheit
- Ausnahmen und Sonderregelungen
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Wie lange gilt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
- Was passiert, wenn ich keinen gelben Schein vorlegen kann?
- Kann mein Arbeitgeber eine Zweitmeinung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen?
- Wie wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet?
- Habe ich auch während der Probezeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Wie ist der Urlaubsanspruch während der Krankheit geregelt?
- Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?
- Wie unterstützt mich mein Arbeitgeber bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung?
- Gibt es eine besondere Versicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit?
- Welche Informationspflichten habe ich als Arbeitnehmer?
- Verweise
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als „gelber Schein“, ist ein wichtiger Nachweis, wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Arbeitsplatz nicht antreten können. Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung wird von einem Arzt ausgestellt und enthält Informationen wie den Beginn der Arbeitsunfähigkeit, voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls die erforderliche Bettruhe. Es ist wichtig, dass Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend an Ihren Arbeitgeber weitergeben. Ohne diese Bescheinigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei einem /aok-beschäftigungsverbot-formular/, kann eine spezielle Bescheinigung erforderlich sein.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Aspekt der Arbeitsrechte in Deutschland. Wenn Sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts für einen bestimmten Zeitraum. Dieser Zeitraum variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. In den ersten vier Wochen der Krankheit erhalten Sie in der Regel weiterhin Ihr volles Gehalt. Danach übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung von Krankengeld. Es ist wichtig anzumerken, dass die Höhe des Krankengeldes in der Regel niedriger ist als das reguläre Gehalt. Daher kann es ratsam sein, eine private /elterngeld-bonn/ abzuschließen, um finanzielle Sicherheit während einer Krankheit zu gewährleisten. Beachten Sie jedoch, dass Sie bestimmte Informationspflichten haben und Ihrem Arbeitgeber umgehend von Ihrer Arbeitsunfähigkeit und voraussichtlichen Dauer berichten müssen. Andernfalls können Ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung beeinträchtigt sein.
1. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit gibt es bestimmte Schritte und Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten. Zunächst einmal sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden und ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Es ist wichtig, diese Schritte so früh wie möglich zu unternehmen, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern. Beachten Sie auch, dass Sie Ihren Arztbesuch in der Regel am ersten Tag der Krankheit durchführen sollten, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, der dies nicht zulässt.
Wiederaufnahme der Arbeit
Wenn Sie Ihre Genesung abgeschlossen haben und bereit sind, zur Arbeit zurückzukehren, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber dies mitteilen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vorgesetzten auf und informieren Sie ihn über Ihre Rückkehr. In einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber auch eine erneute ärztliche Untersuchung verlangen, um sicherzustellen, dass Sie arbeitsfähig sind. Sobald Sie wieder im Dienst sind, sollten Sie sich mit Ihren Kollegen und Vorgesetzten abstimmen, um den Fortschritt Ihrer Arbeit zu besprechen und eventuell aufgetretene Veränderungen oder offene Aufgaben zu klären. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Rückkehr auf dem Laufenden halten, um eine reibungslose Wiederaufnahme der Arbeit zu ermöglichen und etwaige Unstimmigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen zu /sorgerecht-abgeben-unterhalt/ während der Krankheitsphase finden Sie ebenfalls in unserem Artikel.
Sonderregelungen für Probezeit
In der Probezeit gelten spezielle Sonderregelungen im Falle einer Krankheit. Während dieses Zeitraums kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Allerdings haben Sie auch in der Probezeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Eine wichtige Regelung besagt, dass die Kündigung während einer Krankheitsphase nicht erfolgen darf. Es besteht ein Kündigungsschutz, sobald Sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt haben. Nach Ende der Krankheit darf eine Kündigung jedoch ausgesprochen werden, sofern sie nicht aufgrund der Erkrankung erfolgt. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Bestimmungen in der Probezeit bei Ihrem Arbeitgeber oder in Ihrem Arbeitsvertrag zu informieren.
Urlaubsanspruch während Krankheit
Während einer Krankheit behalten Sie Ihren Anspruch auf Urlaub. Das bedeutet, dass Sie Ihren Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können, wenn Sie wieder gesund sind. Der Urlaubsanspruch während der Krankheit wird aufgeschoben und akkumuliert sich in der Regel. Es ist jedoch wichtig, dies mit Ihrem Arbeitgeber zu klären und die genauen Bedingungen bezüglich der Nachholung des Urlaubs abzusprechen. Beachten Sie auch, dass Sie während Ihrer Krankheit nicht gezwungen werden können, Ihren bereits geplanten Urlaub zu nehmen. Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Urlaub zu verschieben und in Anspruch zu nehmen, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind.
Kündigungsschutz während Krankheit
Während einer Krankheit genießen Arbeitnehmer in Deutschland einen speziellen Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie nicht aufgrund Ihrer Krankheit kündigen darf. Der Kündigungsschutz gilt während der gesamten Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit sowie bis zu sechs Wochen nach Ihrer Genesung. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, auch wenn Sie längere Zeit krank sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei wiederholter oder schuldhafter Krankheit. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Arbeitsverhältnis beenden. Es ist wichtig, Ihre Rechte während einer Krankheit zu kennen und sich bei Bedenken an fachkundige Beratung zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind.
Arbeitsplatzsicherheit und Rückkehr
Nachdem Sie krankheitsbedingt ausgefallen sind, möchten Sie sich vielleicht um Ihre Arbeitsplatzsicherheit und Ihre Rückkehr kümmern. Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, nach seiner Genesung an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, sofern dies möglich ist. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr zu erleichtern, wie beispielsweise die Anpassung des Arbeitsplatzes oder die Umverteilung von Aufgaben. Es ist wichtig, dass Sie nach Ihrer Genesung den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufrechterhalten und Ihre Arbeitsbereitschaft signalisieren. Kommunikation ist der Schlüssel, um Ihre Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten und eine reibungslose Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Rechte bei Langzeiterkrankungen
Bei Langzeiterkrankungen haben Arbeitnehmer in Deutschland spezifische Rechte, um ihre finanzielle Sicherheit und Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie aufgrund einer Langzeiterkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, greift der sogenannte „Drei-Stufen-Plan“. In der ersten Stufe erhalten Sie weiterhin Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. In der zweiten Stufe erfolgt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung. In der dritten Stufe besteht die Möglichkeit der medizinischen Rehabilitation und Wiedereingliederung. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie während einer Langzeiterkrankung Kündigungsschutz genießen. Dennoch ist es ratsam, mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu bleiben, um die Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten und über eventuelle Rückkehrpläne zu sprechen. Es gibt verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, die Sie bei Langzeiterkrankungen in Anspruch nehmen können, wie zum Beispiel Rehabilitation und weitere Leistungen durch den Arbeitgeber. Sorgen Sie dafür, dass Sie über Ihre Rechte informiert sind und nehmen Sie die notwendigen Schritte, um Ihre finanzielle Stabilität während einer Langzeiterkrankung zu gewährleisten.
Anspruch auf Krankengeld
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Krankengeld. Dies wird von Ihrer Krankenversicherung gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Um den Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt haben und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig aktualisieren und an Ihre Krankenkasse schicken. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld zeitlich begrenzt ist und normalerweise bis zu 78 Wochen dauert.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine Option, die Sie in Betracht ziehen sollten, um sich finanziell abzusichern, falls Sie aufgrund von Krankheit Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Diese Versicherung zahlt Ihnen ein Krankengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind und Ihren Verdienstausfall ausgleichen müssen. Sie sollten jedoch beachten, dass eine solche Versicherung freiwillig ist und nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung gründlich über verschiedene Anbieter und deren Konditionen zu informieren. Überlegen Sie, ob eine solche Versicherung Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und ob Sie finanziell in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen in Zeiten der Krankheit etwas mehr Sicherheit bieten.
Rechte bei wiederholter oder schuldhafte Krankheit
Bei wiederholter oder schuldhafter Krankheit gelten bestimmte Regelungen und Rechte, die Arbeitnehmer beachten sollten. Wenn Sie wiederholt krankheitsbedingt ausfallen, kann Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung verlangen, um die Arbeitsfähigkeit und den Gesundheitszustand zu überprüfen. Falls festgestellt wird, dass die Krankheit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. In solchen Fällen kann Ihr Arbeitgeber beispielsweise eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine Kündigung in Betracht ziehen. Es ist wichtig, die Krankheit ernst zu nehmen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Genesung zu fördern. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Informationspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erfüllen und ihm alle relevanten Informationen über Ihre Krankheit und eventuelle arbeitsunfähige Tage mitteilen.
Informationspflichten des Arbeitnehmers
Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Informationspflichten, wenn Sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen können. Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber regelmäßig Updates zu Ihrem Gesundheitszustand geben, vor allem wenn sich Ihre Arbeitsunfähigkeit verlängert. Wenn Sie Ihre Informationspflichten nicht erfüllen, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen wie dem Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung führen. Daher ist es ratsam, stets transparent und offen mit Ihrem Arbeitgeber zu kommunizieren, um Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
Die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiger Schritt, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geltend zu machen. Nachdem Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit informiert haben, wird er in der Regel eine ärztliche Bestätigung verlangen. Diese Bestätigung kann entweder ein „gelber Schein“ oder ein ärztliches Attest sein. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Bestätigung alle relevanten Informationen enthält, wie den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass der behandelnde Arzt zusätzliche Informationen wie die erforderliche Bettruhe oder besondere Einschränkungen aufgrund der Krankheit angibt. Stellen Sie sicher, dass Sie die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig und vollständig an Ihren Arbeitgeber weitergeben, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern.
Nachweispflicht für Krankheit
Die Nachweispflicht für Krankheit liegt beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Arbeitgeber auf seinen Wunsch hin einen Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen müssen. Dieser Nachweis kann in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes erfolgen, die den Beginn der Krankheit und die voraussichtliche Dauer angibt. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, diesen Nachweis zeitnah und zuverlässig vorzulegen, um Ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und andere Leistungen nicht zu gefährden. Sollten Sie jedoch länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sein, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies kann in Form eines gelben Scheins oder einer anderen vom Arzt ausgestellten Bescheinigung erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Nachweispflicht für Krankheit erfüllen, um Ihr Recht auf Entgeltfortzahlung und andere Leistungen zu sichern.
Rehabilitation und Wiedereingliederung
Die Rehabilitation und Wiedereingliederung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, nach einer Krankheit oder Verletzung wieder zurück an den Arbeitsplatz zu gelangen. In Deutschland gibt es verschiedene Programme und Maßnahmen, die dabei unterstützen sollen. Dazu gehören beispielsweise medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Wiedereingliederungsmanagement. Bei der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie ärztliche und therapeutische Behandlungen, um Ihre Genesung zu unterstützen. Die berufliche Rehabilitation bietet Ihnen Unterstützung bei der Suche nach alternativen Tätigkeiten oder hilft Ihnen, Ihren bisherigen Arbeitsplatz entsprechend anzupassen. Das Wiedereingliederungsmanagement stellt sicher, dass Sie in kleinen Schritten und mit individuell angepassten Arbeitszeitmodellen wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren können. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung zu unterstützen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Wenn Sie im ersten Monat krank sind, können Sie in der Regel auf die Unterstützung Ihres Arbeitgebers zählen. Dies kann die Bereitstellung von Ressourcen und Informationen zur Krankheitsbewältigung umfassen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch bei der Organisation von Arztterminen oder der Planung von Rehabilitation und Wiedereingliederung helfen. Es ist wichtig, offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Situation zu kommunizieren und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit er Ihnen bestmöglich Unterstützung bieten kann. In einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber auch flexible Arbeitszeitregelungen oder Homeoffice-Möglichkeiten anbieten, um Ihnen die Rückkehr in den Arbeitsplatz zu erleichtern. Eine gute Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber kann den Genesungsprozess beschleunigen und dafür sorgen, dass Sie zeitnah wieder voll einsatzfähig sind.
Arbeiten trotz Krankheit
Arbeiten trotz Krankheit ist generell nicht empfehlenswert, da es Ihre Genesung verzögern und zu einem längeren Ausfall führen kann. Es ist wichtig, Ihrem Körper die notwendige Ruhe und Erholung zu geben, um sich vollständig zu erholen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen, die es Ihnen ermöglichen, in geringem Umfang zu arbeiten, ohne Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu verlieren. Diese Regelungen beinhalten beispielsweise leichte Tätigkeiten, die Ihre Genesung nicht beeinträchtigen, oder eine teilweise Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. Es ist wichtig, dass Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber Rücksprache halten und dies in Absprache mit Ihrem Arzt tun. Eine verfrühte Rückkehr zur Arbeit kann Ihre Gesundheit gefährden und zu weiteren Komplikationen führen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Genehmigung und Unterstützung Ihres Arbeitgebers haben, bevor Sie trotz Krankheit arbeiten.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Bei bestimmten Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es spezielle Bestimmungen für den Umgang mit Krankheit im Arbeitsumfeld. Eine solche Ausnahme ist beispielsweise die Rechtslage während der Probezeit. Während dieser Zeit gelten oft besondere Regelungen, die es dem Arbeitgeber erleichtern, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn der Arbeitnehmer häufig krank ist. Ein weiteres Beispiel für eine Sonderregelung ist die Situation bei Langzeiterkrankungen. Hier können sich die Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers ändern, insbesondere wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Es ist daher wichtig, sich über diese Ausnahmen und Sonderregelungen zu informieren, um Ihre Rechte und Ansprüche genau zu kennen und zu verstehen, wie sie in Ihrem konkreten Fall angewendet werden.
Fazit
Das Fazit ist, dass es wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte und Ansprüche kennen, wenn Sie im ersten Monat Ihrer Beschäftigung krank werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unerlässlich, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben. Beachten Sie auch Ihre Informationspflichten als Arbeitnehmer und reichen Sie die Bescheinigung umgehend bei Ihrem Arbeitgeber ein. Während Ihrer Krankheit sollten Sie sich um Ihre Genesung bemühen und gegebenenfalls Rehabilitation und Wiedereingliederungsprogramme in Anspruch nehmen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an Fachleute wie die /elterngeld-bonn/ oder die /sorgerecht-abgeben-unterhalt/ wenden. Bleiben Sie informiert, kennen Sie Ihre Rechte und nehmen Sie die Unterstützung in Anspruch, die Ihnen zusteht, um Ihre Genesung zu gewährleisten und Ihre Arbeitsplatzsicherheit zu sichern.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hängt von der Einschätzung des behandelnden Arztes ab. In der Regel gilt sie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist eine neue Bescheinigung erforderlich.
Was passiert, wenn ich keinen gelben Schein vorlegen kann?
Ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über Ihre Krankheit und holen Sie die Bescheinigung so bald wie möglich nach.
Kann mein Arbeitgeber eine Zweitmeinung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen?
Ja, in einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt verlangen. Dies ist jedoch die Ausnahme und erfordert eine Begründung. Ihr Arbeitgeber muss die Kosten für die Zweitmeinung tragen.
Wie wird die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet?
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem Bruttoentgelt, das Sie vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten haben. Für die ersten sechs Wochen erhalten Sie in der Regel 100% des ausgefallenen Bruttoentgelts.
Habe ich auch während der Probezeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Ja, auch während der Probezeit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings gelten hier spezielle Regelungen und es kann vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit abweichen.
Wie ist der Urlaubsanspruch während der Krankheit geregelt?
Während der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bauen Sie weiterhin Urlaubsansprüche auf. Diese können jedoch auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund der Krankheit nicht nehmen konnten.
Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?
Während der Krankheit besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht wegen der Krankheit kündigen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind und Ihre Rückkehr nicht absehbar ist.
Wie unterstützt mich mein Arbeitgeber bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung?
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung zu unterstützen. Dies umfasst in der Regel die Anpassung des Arbeitsplatzes, die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die Zusammenarbeit mit externen Stellen wie dem Integrationsamt oder der Rentenversicherung.
Gibt es eine besondere Versicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit?
Ja, es gibt die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Diese kann zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden und bietet Ihnen einen finanziellen Schutz im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit.
Welche Informationspflichten habe ich als Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer haben Sie die Pflicht, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Sie müssen auch regelmäßig über den Verlauf der Krankheit informieren und gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.