Kündigung wegen Corona: Rechtslage in Deutschland erklärt

Die Corona-Pandemie hat nicht nur gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, sondern bringt auch verschiedene wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich. Eine dieser Herausforderungen betrifft die Kündigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund der aktuellen Situation. In diesem Artikel werden wir die aktuelle Rechtslage in Deutschland in Bezug auf Kündigungen während der Corona-Krise genauer beleuchten. Wir werden uns mit den geltenden Arbeitsgesetzen, den möglichen Gründen für Kündigungen, speziellen Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen und den Rechten und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers auseinandersetzen. Darüber hinaus werden wir auch einen Blick darauf werfen, wie Kündigungen während der Kurzarbeit geregelt sind und welche rechtlichen Schritte Arbeitnehmer ergreifen können, um sich bei einer unberechtigten Kündigung zu schützen. Egal, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, dieser Artikel wird Ihnen wichtige Informationen und Hinweise bieten, um sich in dieser herausfordernden Zeit zurechtzufinden.

Die geltenden Arbeitsgesetze

Die geltenden Arbeitsgesetze in Deutschland legen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kündigungen während der Corona-Pandemie fest. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu gehören unter anderem betriebliche, wirtschaftliche oder verhaltensbedingte Gründe. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Es ist wichtig zu beachten, dass es spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen gibt, zum Beispiel für Schwangere oder Schwerbehinderte. Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen wollen, haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Während der Probezeit gelten jedoch andere Regelungen, bei denen der Kündigungsschutz eingeschränkt ist. Weitere Informationen zu den geltenden Arbeitsgesetzen finden Sie in unserem Artikel über die Kündigungsschutzklage in der Probezeit.

Gründe für Kündigungen während der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie können verschiedene Gründe zu Kündigungen von Arbeitsverhältnissen führen. Wirtschaftliche Gründe spielen hierbei eine entscheidende Rolle, da viele Unternehmen aufgrund der Krise mit Umsatzrückgängen und finanziellen Einbußen konfrontiert sind. Als Folge davon können betriebliche Gründe auftreten, wie beispielsweise die Schließung von Geschäften oder Produktionsstätten. Zudem kann auch das Verhalten von Arbeitnehmern während der Pandemie zu verhaltensbedingten Kündigungen führen. Wenn ein Arbeitgeber insolvent wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Kündigung. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Kündigungen während einer Krankheitsphase besondere Regelungen gelten. Weitere Informationen zu den Kündigungsfristen bei Krankheit finden Sie in unserem Artikel über die Kündigungsfrist bei Krankheit. Es ist ratsam, im Falle einer Kündigung eine Bestätigung der Kündigung vom Arbeitgeber anzufordern, um wichtige Nachweise für eventuelle rechtliche Schritte zu haben.

1. Wirtschaftliche Gründe

Kündigungen aufgrund wirtschaftlicher Gründe sind während der Corona-Pandemie besonders verbreitet. Viele Unternehmen sehen sich aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Krise gezwungen, Personal abzubauen, um Kosten zu reduzieren und ihre Existenz zu sichern. Solche Kündigungen können aufgrund von Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen oder einem generellen Geschäftsrückgang gerechtfertigt sein. Die Arbeitsgerichte prüfen jedoch genau, ob die wirtschaftliche Beeinträchtigung tatsächlich so gravierend ist, dass eine Kündigung unumgänglich ist. Es ist wichtig für Arbeitgeber, nachzuweisen, dass alle anderen Möglichkeiten, wie beispielsweise Kurzarbeit oder Umstrukturierungen, ausgeschöpft wurden, bevor eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht gezogen wird. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer das Recht, die genauen Gründe für ihre Kündigung zu erfahren und können gegebenenfalls eine Bestätigung der Kündigung verlangen.

2. Betriebliche Gründe

Betriebliche Gründe können im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu Kündigungen führen. Unternehmen, die aufgrund finanzieller Einbußen oder fehlender Aufträge in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, könnten gezwungen sein, Personal abzubauen. Mögliche betriebliche Gründe für eine Kündigung können eine Betriebsschließung, ein Stellenabbau oder eine Umstrukturierung des Unternehmens sein. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen unvermeidbar ist und dass alle anderen Alternativen, wie beispielsweise Kurzarbeit oder Arbeitszeitreduzierung, geprüft wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Kriterien festlegen muss, nach denen entschieden wird, welcher Mitarbeiter von der Kündigung betroffen ist. Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf betriebliche Kündigungen finden Sie in unserem Artikel über die Sozialauswahl.

3. Verhaltensbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Gründe stellen einen möglichen Kündigungsgrund während der Corona-Pandemie dar. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise gegen geltende Hygienemaßnahmen verstößt und dadurch die Gesundheit und Sicherheit anderer gefährdet, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Arbeitsverweigerung ohne berechtigten Grund oder die mehrfache Verletzung von Arbeitsanweisungen können ebenfalls verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung sein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer solchen Kündigung die Schwere des Verstoßes und alle relevanten Umstände sorgfältig prüft. Arbeitnehmer, die mit einer verhaltensbedingten Kündigung konfrontiert sind, haben jedoch das Recht, die Kündigung anzufechten und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

4. Kündigung bei Insolvenz

Bei einer Insolvenz eines Unternehmens kann es zu Kündigungen kommen. Laut Insolvenzrecht besteht für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu kündigen, um den Betrieb wirtschaftlich zu sanieren oder die Insolvenzmasse zu verwerten. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. So muss der Insolvenzverwalter beispielsweise die Zustimmung des Insolvenzgerichts einholen und die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchführen. Die Sozialauswahl bedeutet, dass die Kündigungen sozial gerecht gestaltet werden müssen, indem bestimmte Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Für die betroffenen Mitarbeiter bestehen Möglichkeiten, sich gegen eine Kündigung bei Insolvenz zu schützen, beispielsweise indem sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten einer Kündigung bei Insolvenz finden Sie in unserem Artikel über die Bestätigung einer Kündigung.

Spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen

Es gibt spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, die eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweisen. Schwangere Frauen genießen beispielsweise einen umfassenden Kündigungsschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz. Ihnen darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Auch Schwerbehinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX. Hierbei muss der Arbeitgeber eine Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung oder des Integrationsamtes einholen, bevor er eine Kündigung aussprechen kann. Darüber hinaus können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen weitere spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen enthalten. Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen oder bestimmten Risikogruppen angehören, können ebenfalls von besonderen Schutzmaßnahmen profitieren. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in der eigenen Branche oder tariflichen Vereinbarungen zu informieren, um die eigenen Rechte und Schutzbestimmungen vollständig zu verstehen.

Arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen bei Kündigungen wegen Corona

Bei Kündigungen wegen der Corona-Pandemie greifen bestimmte arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen, um Arbeitnehmer zu unterstützen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen ist die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage, bei der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen können. Zudem findet in vielen Fällen eine Sozialauswahl statt, bei der der Arbeitgeber prüft, ob alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen Arbeitnehmer bestehen. Falls keine solche Möglichkeit besteht, kann eine Abfindung als finanzieller Ausgleich angeboten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, um finanzielle Einbußen während der Kurzarbeit abzufedern. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Optionen informiert sind und im Zweifelsfall einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

1. Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr zu setzen. Durch die Klage kann geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist und ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann das Arbeitsverhältnis wiederhergestellt werden oder es wird eine Abfindung gezahlt. Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Arbeitsrechtler beraten zu lassen, um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Weitere Informationen und Tipps zur Kündigungsschutzklage finden Sie in unserem Artikel über die Kündigungsschutzklage während der Probezeit.

2. Sozialauswahl

Die Sozialauswahl ist ein wichtiger Aspekt bei Kündigungen während der Corona-Pandemie. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl durchführen, um sicherzustellen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, wie beispielsweise das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Unterhaltsverpflichtungen und die Schwerbehinderteneigenschaft. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diejenigen Mitarbeiter auszuwählen, deren Kündigung die geringsten sozialen Auswirkungen hat. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sozialauswahl kein starres Verfahren ist und es unterschiedliche Wege gibt, sie durchzuführen. Weitere Informationen zur Sozialauswahl finden Sie in unserem Artikel über die Kündigung wegen Krankheit und die Sozialauswahl.

3. Abfindung

Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung anbieten kann. Die Gewährung einer Abfindung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Fällen kann eine Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten angeboten werden. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Kündigung. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung einer Abfindung schriftlich festgehalten wird, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen zu Abfindungen und den rechtlichen Aspekten finden Sie in unserem Artikel über die Bestätigung einer Kündigung.

4. Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld ist eine besondere Arbeitsrechtliche Schutzmaßnahme, die während der Corona-Pandemie häufig zum Einsatz kommt. Es soll dazu dienen, den Arbeitsplatz zu erhalten und Arbeitgeber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten. Durch das Kurzarbeitergeld erhalten Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts, wenn sie aufgrund von Arbeitsausfall weniger arbeiten müssen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt in der Regel 60-67% des entgangenen Nettoeinkommens. Arbeitnehmer sollten sich bei ihrem Arbeitgeber über die genauen Bedingungen und Beantragungsverfahren informieren. Es ist wichtig zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld zeitlich begrenzt ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie in unserem Artikel über das Kurzarbeitergeld.

Verhalten des Arbeitgebers bei Kündigung während der Corona-Krise

Das Verhalten des Arbeitgebers bei einer Kündigung während der Corona-Krise spielt eine entscheidende Rolle, um die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu wahren. Der Arbeitgeber sollte zunächst sicherstellen, dass er eine rechtlich wirksame Begründung für die Kündigung hat, sei es aus wirtschaftlichen, betrieblichen oder verhaltensbedingten Gründen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber alle geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhält und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhält. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Rechte und mögliche Schutzmaßnahmen informieren. Eine transparente Kommunikation und der respektvolle Umgang mit dem Arbeitnehmer sind ebenfalls von großer Bedeutung. Sollte es zu einer Kündigung kommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung auszuhändigen. Weitere Informationen zur Bestätigung einer Kündigung finden Sie in unserem Artikel über die Bestätigung einer Kündigung.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Kündigung wegen Corona

Bei einer Kündigung wegen der Corona-Pandemie haben Arbeitnehmer sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu den Rechten gehört zum Beispiel das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Arbeitnehmer haben außerdem das Recht auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, um ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen. Sie können auch eine Kündigungsschutzklage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Pflichten erfüllen, insbesondere wenn es um die Mitwirkung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung geht. Eine Liste von weiteren Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers bei einer Kündigung wegen Corona finden Sie in unserem Artikel über die Bestätigung einer Kündigung.

Kündigung während Kurzarbeit

Kündigungen während Kurzarbeit stellen eine besondere Situation dar. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist es prinzipiell möglich, auch während Kurzarbeit Kündigungen auszusprechen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen notwendig ist und dass alternative Maßnahmen, wie zum Beispiel die Kürzung der Arbeitszeit oder der Einsatz von Kurzarbeit, nicht ausreichen, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verbessern. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Grundsätze der Sozialauswahl beachtet, d.h. er muss prüfen, ob andere Arbeitnehmer mit geringerer Sozialbindung für eine Kündigung in Frage kommen. Falls eine Kündigung während der Kurzarbeit ausgesprochen wird, haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Kündigungen während Kurzarbeit finden Sie in unserem Artikel über das Abfindungsrecht.

Rechtsschutz bei unberechtigter Kündigung

Bei einer unberechtigten Kündigung haben Arbeitnehmer verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Dabei wird überprüft, ob die Kündigung tatsächlich unberechtigt war und der Arbeitgeber ausreichende Gründe für die Kündigung vorweisen kann. Falls das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, kann der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung geltend machen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage einreicht, um seine Rechte zu wahren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über die Bestätigung einer Kündigung, in dem die rechtlichen Schritte im Falle einer unberechtigten Kündigung detailliert erklärt werden.

Arbeitnehmerrechte in der Corona-Krise

Arbeitnehmer haben in der Corona-Krise bestimmte Rechte, die ihnen Schutz und Unterstützung bieten. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Homeoffice, sofern dies möglich ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete hygienische Maßnahmen am Arbeitsplatz zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Falls eine Kündigung droht, haben Arbeitnehmer das Recht auf eine angemessene Abfindung und können gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld, falls der Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Kurzarbeit anordnet. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Interessen angemessen zu vertreten. Weitere Informationen zu den Arbeitnehmerrechten in der Corona-Krise finden Sie in unserem Artikel über die Rechtsschutz bei unberechtigter Kündigung.

Zusammenfassung und Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigung während der Corona-Krise in Deutschland rechtlich geregelt ist. Arbeitgeber müssen sich an die geltenden Arbeitsgesetze halten und dürfen nicht willkürlich Arbeitsverhältnisse beenden. Gründe für eine Kündigung können wirtschaftliche, betriebliche oder verhaltensbedingte Ursachen haben. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen, die unter speziellen Regelungen stehen und möglicherweise einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Arbeitnehmer haben verschiedene Schutzmaßnahmen zur Verfügung, wie beispielsweise die Kündigungsschutzklage, die Sozialauswahl und die Möglichkeit einer Abfindung. Während der Kurzarbeit gelten ebenfalls besondere Regelungen für Kündigungen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen und im Falle einer unberechtigten Kündigung rechtlichen Beistand suchen. Insgesamt ist die Rechtslage komplex und kann in individuellen Fällen unterschiedlich aussehen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine rechtssichere Lösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es eine spezielle Kündigungsfrist aufgrund von Krankheit während der Corona-Pandemie?

Nein, es gibt keine spezielle Kündigungsfrist aufgrund von Krankheit während der Corona-Pandemie. Die regulären Kündigungsfristen gemäß dem Arbeitsvertrag oder dem Kündigungsschutzgesetz gelten weiterhin, unabhängig von einer Krankheit.

2. Kann ein Arbeitgeber eine Kündigungsbestätigung verlangen?

Ja, ein Arbeitgeber kann eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen. Dies dient der rechtlichen Absicherung beider Parteien und dokumentiert das Ende des Arbeitsverhältnisses.

3. Was ist eine Kündigungsschutzklage und wie funktioniert sie?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine rechtliche Maßnahme, die ein Arbeitnehmer einleiten kann, um eine Kündigung anzufechten. Der Arbeitnehmer reicht die Klage bei einem Arbeitsgericht ein. Das Gericht prüft dann die Gründe für die Kündigung und entscheidet über deren Rechtmäßigkeit.

4. Welche Rolle spielt die Sozialauswahl bei Kündigungen?

Die Sozialauswahl ist ein wichtiger Schritt, der bei betriebsbedingten Kündigungen berücksichtigt werden muss. Dabei wird geprüft, ob es alternative Möglichkeiten zur Kündigung gibt und ob bestimmte Mitarbeiter aufgrund von sozialen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten vorrangig geschützt werden sollten.

5. Steht einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung zu?

Eine Abfindung ist nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben. Der Anspruch auf eine Abfindung kann jedoch in bestimmten Fällen bestehen, etwa wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Sozialplan festgelegt ist oder im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Einigung vereinbart wird.

6. Kann ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen, wenn er gekündigt wurde?

Nein, Kurzarbeitergeld kann nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis beantragt werden. Bei einer Kündigung endet in der Regel der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

7. Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei einer unberechtigten Kündigung?

Ein Arbeitnehmer, der sich von einer unberechtigten Kündigung betroffen fühlt, kann rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören die Einreichung einer Kündigungsschutzklage, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen, sowie die Möglichkeit auf Schadensersatzansprüche.

8. Muss ein Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie eine Kündigung akzeptieren?

Ein Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, eine Kündigung während der Corona-Pandemie zu akzeptieren. Er hat das Recht, die Gründe für die Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er die Kündigung für unberechtigt hält.

9. Kann ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Ja, theoretisch kann ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit gekündigt werden. Allerdings gelten auch hier die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise die Einhaltung der Kündigungsfristen und die Prüfung der Kündigungsgründe.

10. Welche weiteren Arbeitnehmerrechte sind während der Corona-Krise relevant?

Während der Corona-Krise sind weitere Arbeitnehmerrechte von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf Homeoffice, der Anspruch auf Infektionsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und der Anspruch auf die Nutzung von Sonderurlaub oder Überstundenabbau.

Verweise

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