TVÖD Krankschreibung: Was Sie wissen müssen

In der heutigen Arbeitswelt ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen, insbesondere in Bezug auf die Krankschreibung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD). Diese umfassende Anleitung bietet einen detaillierten Überblick über alles, was Sie über die TVÖD-Krankschreibung wissen müssen. Von den allgemeinen Regelungen bis hin zu Ausnahmen und Sonderfällen werden alle wichtigen Aspekte behandelt. Darüber hinaus erfahren Sie auch, wie sich die Krankschreibung auf Ihr Gehalt auswirkt und welche Rechte und Pflichten Sie während dieser Zeit haben. Vorsicht vor möglichen Missbräuchen und Tipps zur Vermeidung unangemessenen Verhaltens werden ebenfalls behandelt. Lesen Sie weiter, um sich umfassend zu informieren und gut vorbereitet zu sein.

TVÖD – Was ist das?

TVÖD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst in Deutschland. Es handelt sich um einen bundesweiten Tarifvertrag, der zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt wird. Der TVÖD definiert unter anderem die Gehaltsstrukturen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und auch Regelungen zur Krankschreibung. Es ist wichtig, den TVÖD zu kennen und zu verstehen, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu verstehen.

TVÖD und Krankschreibung

Im TVÖD sind detaillierte Regelungen zur Krankschreibung enthalten, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant sind. Allgemein gilt, dass Arbeitnehmer bei Krankheit verpflichtet sind, sich rechtzeitig krankzumelden und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorzulegen. Die Dauer der Krankschreibung wird dabei vom behandelnden Arzt festgelegt, wobei es auch spezifische Regelungen für längere Krankheitszeiten gibt. Während der Krankschreibung ist das Gehalt weiterhin zu zahlen, allerdings treten nach bestimmten Fristen Änderungen ein. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten bezüglich der Krankschreibung im TVÖD zu kennen, um bei Krankheit die richtigen Schritte einzuleiten und mögliche Nachteile zu vermeiden. Weitere Informationen zur Krankschreibung während besonderer Anlässe wie beispielsweise der Weihnachtsfeier finden Sie hier.

Allgemeine Regelungen

Die allgemeinen Regelungen zur Krankschreibung im TVÖD beinhalten verschiedene Punkte, die sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant sind. Hier sind einige wichtige Aspekte:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Bei einer Erkrankung ist es wichtig, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vom Arzt zu erhalten. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Krankheitsdauer und muss dem Arbeitgeber rechtzeitig vorgelegt werden.

Meldung der Krankheit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber melden. Es gibt in der Regel eine bestimmte Frist, innerhalb der die Krankmeldung erfolgen muss.

Bezahlte Freistellung: Im Falle einer Krankheit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß den Bestimmungen des TVÖD. Die genaue Regelung kann je nach Dauer der Beschäftigung und Art des Dienstverhältnisses variieren.

Weitere ärztliche Untersuchungen: Im Rahmen einer Krankschreibung kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verlangen, dass der Arbeitnehmer weitere ärztliche Untersuchungen durchführt, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen oder um den Genesungsprozess zu überwachen.

Arbeitsunfähigkeit im Ausland: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während eines Auslandsaufenthalts krank werden, gelten spezielle Regelungen im Hinblick auf die Krankschreibung und Lohnfortzahlung.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die allgemeinen Regelungen zur Krankschreibung im TVÖD kennen und einhalten, um eventuelle Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden.

Dauer der Krankschreibung

Die Dauer der Krankschreibung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Regel erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) für einen bestimmten Zeitraum, in dem sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Die Länge der Krankschreibung kann je nach Art und Schwere der Erkrankung variieren. Es ist wichtig, dass Sie sich während der gesamten Dauer der Krankschreibung ausreichend erholen und den Anweisungen Ihres Arztes folgen. Halten Sie Ihren Arbeitgeber regelmäßig über Ihren Gesundheitszustand auf dem Laufenden und stellen Sie sicher, dass Sie die Krankschreibung rechtzeitig verlängern lassen, falls erforderlich.

Meldung der Krankheit

Die Meldung der Krankheit ist ein wichtiger Schritt, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen, wenn sie sich krankheitsbedingt von der Arbeit abwesend halten. Gemäß dem TVÖD müssen Sie Ihre Krankheit unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden. Dies sollte idealerweise telefonisch erfolgen, um ihn über Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zu informieren. In einigen Fällen kann Ihr Arbeitgeber auch eine schriftliche Bestätigung der Krankheit verlangen. Es ist ratsam, die genauen Meldeverfahren in Ihrer Arbeitsvereinbarung oder Ihrem Betriebsablaufplan nachzulesen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte befolgen.

Auswirkungen auf das Gehalt

Die Krankschreibung gemäß TVÖD hat Auswirkungen auf das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Während der ersten sechs Wochen der Krankheit erfolgt die Lohnfortzahlung in voller Höhe. Das bedeutet, dass das Gehalt weiterhin normal ausgezahlt wird. Ab der siebten Woche greift dann die sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hierbei erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten drei Monaten 90 Prozent ihres Nettogehalts. Ab dem vierten Monat reduziert sich der Betrag auf 80 Prozent. Es ist wichtig zu beachten, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bestimmte Voraussetzungen festlegt, um Anspruch auf diese Lohnfortzahlung zu haben. Hierzu gehört unter anderem die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) durch den behandelnden Arzt. Durch die Kenntnis dieser Regelungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre finanzielle Situation während der Krankheit besser abschätzen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

Weiterzahlung im Krankheitsfall

Die Weiterzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Aspekt im TVÖD. Wenn Sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß den Regelungen des TVÖD. Während der ersten sechs Wochen der Krankheit erhalten Sie in der Regel Ihr volles Gehalt weiterhin, sofern Sie keine Gehaltskürzungen aufgrund von vorherigen Fehlzeiten haben. Nach dieser Zeit kann es zu einer Reduzierung des Gehalts kommen. Die genauen Regelungen zur Weiterzahlung im Krankheitsfall variieren je nach Entgeltgruppe und vergangenen Fehlzeiten. Es ist wichtig, sich mit den spezifischen tariflichen Bestimmungen vertraut zu machen, um zu wissen, was Ihnen im Krankheitsfall zusteht.

Lohnfortzahlung bei langer Krankheit

Bei langer Krankheit gilt im TVÖD die Regelung zur Lohnfortzahlung. Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben ist, erhalten sie weiterhin ihr Gehalt gemäß den tariflichen Bestimmungen. Diese Lohnfortzahlung bei langer Krankheit erstreckt sich oft über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Innerhalb dieser ersten sechs Wochen erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weiterhin ihr volles Gehalt. Nach Ablauf dieser Frist besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Gehalt gekürzt wird. In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Bestimmungen im TVÖD zu prüfen, um zu wissen, welche Regelungen für den individuellen Fall gelten.

Vorlage von AU-Bescheinigungen

Bei der Krankschreibung nach dem TVÖD ist es wichtig, die AU-Bescheinigung fristgerecht vorzulegen. Die AU-Bescheinigung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit. Gemäß den Regelungen des TVÖD müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung umgehend ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dies kann entweder persönlich oder auf dem Postweg erfolgen. Es ist wichtig, sich an die vorgegebenen Fristen zu halten, da eine nicht rechtzeitige Vorlage der AU-Bescheinigung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Es empfiehlt sich, eine Kopie der AU-Bescheinigung für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Rechte und Pflichten

Im Zusammenhang mit der Krankschreibung nach dem TVÖD gibt es bestimmte Rechte und Pflichten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen. Zum einen haben Sie das Recht, während der Arbeitszeit einen Arztbesuch wahrzunehmen, allerdings müssen Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Des Weiteren besteht eine Genesungspflicht, bei der Sie verpflichtet sind, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Zusätzlich dazu müssen Sie die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) fristgerecht an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Es ist wichtig, dass Sie diese Rechte und Pflichten ernst nehmen, um möglichen Konflikten vorzubeugen und eine reibungslose Abwicklung während Ihrer Krankschreibung zu gewährleisten.

Arztbesuch während der Arbeitszeit

Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist oft unvermeidbar, wenn es um die Krankschreibung nach dem TVÖD geht. Gemäß dem TVÖD haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, um sich untersuchen und behandeln zu lassen. Allerdings sollten Sie dies rechtzeitig bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung ankündigen und eine möglichst geringe Arbeitszeitunterbrechung anstreben. Bei längeren Arztbesuchen kann es sinnvoll sein, Überstunden abzubauen oder Urlaub zu nehmen. Es ist wichtig, dass Sie die internen Richtlinien Ihres Arbeitgebers bezüglich des Arztbesuchs während der Arbeitszeit kennen und diese entsprechend einhalten.

Genesungspflicht und Wiedereingliederung

Die Genesungspflicht und Wiedereingliederung sind wichtige Aspekte im Rahmen der TVÖD-Krankschreibung. Nach einer Krankheit ist es Pflicht, angemessene Schritte zu unternehmen, um die Genesung zu fördern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Dies kann auch Maßnahmen wie Rehabilitationsmaßnahmen oder eine schrittweise Wiedereingliederung umfassen. Die Wiedereingliederung dient dazu, eine langsame Rückkehr zur vollen Arbeitsleistung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass keine erneute Arbeitsunfähigkeit auftritt. Es ist wichtig, diese Maßnahmen ernst zu nehmen und eng mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten, um eine erfolgreiche Genesung und Wiedereingliederung zu gewährleisten.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen

Wenn Sie während Ihrer Krankheit nicht gleich am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) eingereicht haben, müssen Sie diese nachreichen. Dies ist in der Regel spätestens am dritten Tag der Krankheit erforderlich. Die AU-Bescheinigung dient als Nachweis für Ihre Arbeitsunfähigkeit und ist wichtig, um Ansprüche auf Lohnfortzahlung oder Vergütung geltend zu machen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Bescheinigung fristgerecht beim Arbeitgeber einreichen, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass die AU-Bescheinigung direkt an die Personalabteilung oder den zuständigen Sachbearbeiter gesendet wird. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Arbeitgeber über die genauen Verfahrensweisen und Fristen für die Nachreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ausnahmen und Sonderfälle

In bestimmten Situationen können Ausnahmen und Sonderfälle von den üblichen Regelungen für die Krankschreibung nach dem TVÖD auftreten. Ein solcher Sonderfall ist beispielsweise eine krankheitsbedingte Kündigung. Hier muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er aufgrund einer schweren Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig ist. Ein weiterer Sonderfall betrifft Dienstunfälle und Berufskrankheiten, bei denen die Krankschreibung auch für den Arbeitsunfall oder die berufsbedingte Erkrankung gelten kann. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eine Krankschreibung während des Urlaubs erforderlich ist, falls der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt und somit arbeitsunfähig wird. In solchen Ausnahmesituationen ist es wichtig, die spezifischen Regelungen und Pflichten zu kennen, um angemessen und rechtlich korrekt zu handeln.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ein rechtlicher Schritt, den ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen ergreifen kann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von langanhaltenden oder häufigen Krankheitszeiten nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Gemäß dem TVÖD müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtens ist. Dazu gehört unter anderem eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit, eine negative Prognose für die Genesung und die Prüfung von möglichen Alternativen, wie zum Beispiel eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Eine krankheitsbedingte Kündigung sollte daher immer auf einer fundierten rechtlichen Grundlage basieren und kann nicht einfach willkürlich ausgesprochen werden.

Dienstunfälle und Berufskrankheiten

Dienstunfälle und Berufskrankheiten stellen eine besondere Situation dar, wenn es um die Krankschreibung im TVÖD geht. Wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, ist der Arbeitgeber für die Meldung und Bearbeitung zuständig. In solchen Fällen sollten Sie umgehend Ihren Vorgesetzten informieren und den erforderlichen Maßnahmen zur Unfall- oder Krankheitsmeldung folgen. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Untersuchungen und Bescheinigungen von Ärzten und Unfallversicherungen eingeholt werden, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Im Falle eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit werden Sie in der Regel mit Unterstützung und Unterstützungsleistungen rechnen können, um Ihre Genesung zu fördern und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Krankschreibung während des Urlaubs

Die Frage, ob eine Krankschreibung während des Urlaubs gültig ist, kann in bestimmten Fällen aufkommen. Gemäß dem TVÖD wird der Urlaub für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen und die betreffenden Tage werden nicht als Urlaubstage gezählt. Dies bedeutet, dass, wenn Sie während Ihres geplanten Urlaubs krank werden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können, diese Tage nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Krankheit informieren und eine entsprechende Krankschreibung vorlegen, damit die Unterbrechung des Urlaubs rechtmäßig ist. Eine krankschreibungs zur Nachweis ist unerlässlich. So werden Sie in der Lage sein, Ihren Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen, wenn Sie wieder gesund sind und arbeitsfähig.

Vorsicht vor Missbrauch

Vorsicht vor Missbrauch – ein Thema, das in Bezug auf die TVÖD-Krankschreibung von großer Bedeutung ist. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versuchen, das System auszunutzen und sich krankzumelden, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Solches Verhalten kann nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Arbeitgeber führen, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber belasten. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass es Konsequenzen für den Missbrauch der Krankschreibung geben kann, einschließlich disziplinarischer Maßnahmen oder sogar der fristlosen Kündigung. Arbeitgeber haben das Recht, Krankmeldungen zu überprüfen und ggf. Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt ist. Es ist daher ratsam, sich zu jeder Zeit korrekt zu verhalten und die Krankschreibung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich erforderlich ist. Damit kann eine vertrauensvolle und rechtmäßige Umsetzung des TVÖD gewährleistet werden.

Krankfeiern und Fehlverhalten

Krankfeiern und Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Krankschreibung sind ernste Angelegenheiten, die große Konsequenzen haben können. Es ist wichtig, dass man sich bewusst ist, dass falsches Verhalten beim Krankfeiern nicht nur ethisch fragwürdig ist, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass eine Krankschreibung missbräuchlich erfolgt, kann er Maßnahmen ergreifen, um dies zu überprüfen. Dazu gehören zum Beispiel die Beauftragung eines Detektivs oder die Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung. Bei einer nachgewiesenen Fehlbescheinigung kann ein Arbeitsverhältnis sogar gekündigt werden. Es ist also essentiell, ehrlich und verantwortungsvoll mit der Krankschreibung umzugehen, um Konsequenzen zu vermeiden.

Kontrolle durch den Arbeitgeber

Die Kontrolle durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Krankschreibung ist ein wichtiger Aspekt, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im TVÖD beachten müssen. Arbeitgeber haben das Recht, die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Krankmeldung rechtmäßig ist. Dies kann durch Anforderung einer Genesungsprognose oder der Vorlage weiterer medizinischer Unterlagen geschehen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber jedoch nicht uneingeschränkten Zugang zu den medizinischen Details der Erkrankung hat. Die Kontrolle dient in erster Linie dazu, Missbrauch vorzubeugen und sicherzustellen, dass die Arbeitsunfähigkeit korrekt festgestellt wurde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher stets daran denken, die AU-Bescheinigung fristgerecht einzureichen und korrekte Informationen anzugeben, um etwaige Schwierigkeiten zu vermeiden.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) wichtige Regelungen zur Krankschreibung enthält. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, im Krankheitsfall von der Arbeit freigestellt zu werden und erhalten eine Lohnfortzahlung. Die Dauer der Krankschreibung wird vom behandelnden Arzt festgelegt und muss dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Es ist wichtig, AU-Bescheinigungen vorzulegen, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu erhalten. Während der Krankheitszeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel den Besuch des Arztes während der Arbeitszeit und die Pflicht, sich um ihre Genesung zu bemühen. Es gibt auch Ausnahmen und Sonderfälle, wie krankheitsbedingte Kündigungen oder Krankschreibungen während des Urlaubs, die beachtet werden sollten. Missbräuche und Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Krankschreibung sollten vermieden werden, da der Arbeitgeber möglicherweise Kontrollen durchführt. Es ist wichtig, den TVÖD und seine Regelungen bezüglich der Krankschreibung zu kennen, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu verstehen und zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

FAQs zum TVÖD und Krankschreibung

1. Gilt der TVÖD für alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?

Ja, der TVÖD gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Kommunen.

2. Was passiert, wenn ich während der Krankschreibung arbeiten gehe?

Arbeiten während der Krankschreibung ist nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben, da Sie als arbeitsunfähig gelten.

3. Muss ich meinem Arbeitgeber meine Krankheit genau mitteilen?

Ihr Arbeitgeber hat das Recht, über die Art Ihrer Erkrankung nicht informiert zu werden. Es reicht in der Regel aus, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer angeben.

4. Wie kann ich eine Krankschreibung verlängern?

Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind und eine Verlängerung der Krankschreibung benötigen, müssen Sie erneut einen Arzt aufsuchen und eine Folgebescheinigung ausstellen lassen.

5. Erhalte ich mein volles Gehalt während der Krankschreibung?

Während der Krankschreibung erhalten Sie in der Regel weiterhin Ihr volles Gehalt gemäß den Regelungen des TVÖD.

6. Kann mein Arbeitgeber eine Krankschreibung ablehnen?

Wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, kann Ihr Arbeitgeber eine Krankschreibung in der Regel nicht ablehnen.

7. Wie lange kann ich im Jahr krankgeschrieben sein?

Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Krankheitstage pro Jahr. Sie haben Anspruch auf Krankschreibung, solange Sie arbeitsunfähig sind und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können.

8. Gibt es spezielle Regelungen für Schwangere im TVÖD?

Ja, der TVÖD enthält spezielle Regelungen für Schwangere, einschließlich des Mutterschutzes und des Beschäftigungsverbots.

9. Was passiert, wenn ich während der Krankschreibung im Urlaub bin?

Wenn Sie während der Krankschreibung in den Urlaub fahren möchten, müssen Sie dies vorher mit Ihrem Arbeitgeber klären und gegebenenfalls eine neue Krankschreibung ausstellen lassen.

10. Kann mein Arbeitgeber während der Krankschreibung krankheitsbedingt kündigen?

Ja, in bestimmten Fällen kann Ihr Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, wenn die langfristige Arbeitsunfähigkeit Ihre Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt und keine Möglichkeit der Wiedereingliederung besteht.

Verweise

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