TVöD Pflege Urlaub: Rechte und Regelungen im Überblick

Das TVöD Pflege ist ein komplexes Regelwerk, das die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege regelt. Ein wichtiger Aspekt der Arbeitsbedingungen betrifft den Urlaubsanspruch, der für Pflegekräfte von großer Bedeutung ist. In diesem Artikel werden die Rechte und Regelungen zum Urlaub im TVöD Pflege im Detail erläutert. Dabei wird auf die allgemeinen Regelungen, die Berechnung des Urlaubsanspruchs, die Urlaubsplanung und -gewährung, sowie auf Sonderregelungen wie Urlaub bei Krankheit oder Reha eingegangen. Außerdem werden Themen wie die Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen, Urlaub während der Elternzeit und Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung behandelt. Zusätzlich wird auf das Urlaubsgeld im TVöD Pflege, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Urlaub und die besonderen urlaubsrechtlichen Bestimmungen im öffentlichen Dienst eingegangen. Lesen Sie weiter, um einen umfassenden Überblick über Ihre Urlaubsrechte im TVöD Pflege zu erhalten.

TVöD Pflege: Grundlagen

Im TVöD Pflege (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gelten spezifische Grundlagen für Beschäftigte im Pflegebereich. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütung und weitere Aspekte für Angestellte im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bereich der Pflege. Der TVöD Pflege ist auf Beschäftigte in Krankenhäusern, Altenheimen, Betreuungseinrichtungen und anderen Pflegeeinrichtungen anwendbar. Er legt unter anderem die Arbeitszeiten, Vergütungsniveaus und Urlaubsregelungen fest. Es ist wichtig, die Grundlagen des TVöD Pflege zu verstehen, um die eigenen Rechte und Ansprüche im Arbeitsverhältnis vollständig zu nutzen. Der Tarifvertrag bildet die rechtliche Grundlage für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber und schafft somit Klarheit und Verlässlichkeit. Weitere Informationen zum Thema „neuer Job – ab wann Urlaub?“ finden Sie hier. Der TVöD Pflege enthält auch Bestimmungen zur Auszahlung von Urlaubsgeld. Um mehr über das Ende des Urlaubszeitraums zu erfahren, klicken Sie hier.

Urlaubsanspruch im TVöD Pflege

Der Urlaubsanspruch im TVöD Pflege regelt die Anzahl der Urlaubstage, auf die Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege Anspruch haben. Dieser Anspruch ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Gemäß den allgemeinen Regelungen im TVöD Pflege beträgt der Mindesturlaub für eine 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Beschäftigte, die weniger als 12 Monate im Jahr arbeiten, haben entsprechend weniger Urlaubstage. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 36 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch kann auch durch tarifliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt sein. Zu beachten ist, dass der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss und nicht auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Eine Ausnahme bildet die Übertragung von Urlaubstagen aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe, die im TVöD Pflege festgelegt sind. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Berechnungsmethoden für den Urlaubsanspruch im TVöD Pflege zu kennen, um die eigenen Ansprüche korrekt geltend machen zu können.

Allgemeine Regelungen

Die allgemeinen Regelungen zum Urlaubsanspruch im TVöD Pflege bieten Schutz und klare Vorgaben für Arbeitnehmer. Gemäß diesen Bestimmungen hat jeder Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Urlaubsdauer und Urlaubsentgelt von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Arbeitstage und der individuellen Arbeitszeit. Der Tarifvertrag legt zudem fest, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden soll, sofern dienstliche Belange dies zulassen. Darüber hinaus gibt es bestimmte Fristen für die Ankündigung und Beantragung des Urlaubs. Es ist wichtig, diese allgemeinen Regelungen im TVöD Pflege zu beachten, um den Urlaubsanspruch vollumfänglich nutzen zu können.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im TVöD Pflege basiert auf verschiedenen Faktoren. Grundsätzlich richtet sich die Anzahl der Urlaubstage nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und der individuell vereinbarten Arbeitszeit. In der Regel beträgt der Mindestanspruch 30 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch entsprechend der vereinbarten Stundenzahl reduziert. Es gibt auch Sonderregelungen für Beschäftigte, die im Schichtdienst oder im Wechselschichtdienst arbeiten. Dabei wird der Urlaubsanspruch anhand einer speziellen Formel ermittelt, die die unterschiedlichen Arbeitszeiten berücksichtigt. Es empfiehlt sich, die genauen Bestimmungen im TVöD Pflege oder im individuellen Arbeitsvertrag nachzulesen, um den eigenen Urlaubsanspruch genau zu berechnen.

Urlaubsplanung und -gewährung

Die Urlaubsplanung und -gewährung im TVöD Pflege ist ein wichtiger Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden muss, um den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. In der Regel erfolgt die Beantragung des Urlaubs schriftlich, wobei eine rechtzeitige Vorankündigung erforderlich ist. Die Genehmigung des Urlaubsantrags erfolgt in der Regel durch den Vorgesetzten oder das Personalmanagement. Es ist wichtig, dass die Urlaubsplanung den betrieblichen Belangen gerecht wird und eine ausreichende Personaldecke gewährleistet ist. Für den Fall, dass ein Urlaubsantrag abgelehnt wird, sollte der Beschäftigte das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und alternative Lösungen besprechen. Um den Überblick über die Urlaubsanträge und -gewährung zu behalten, wird häufig ein elektronisches System oder eine Urlaubsliste verwendet. Es ist ratsam, dass Beschäftigte ihren Urlaub frühzeitig planen, um Konflikte zu vermeiden und eine bessere Chance auf die gewünschten Urlaubszeiten zu haben.

Beantragung und Genehmigung

Die Beantragung und Genehmigung von Urlaub im TVöD Pflege ist ein wichtiger Prozess, um den Urlaubsanspruch geltend zu machen. Mitarbeiter haben das Recht, ihren Urlaub zu beantragen, müssen jedoch bestimmte Schritte befolgen. Zunächst sollten sie ihren Urlaubsantrag rechtzeitig einreichen, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für die Planung und Organisation vorhanden ist. In der Regel gibt es dafür ein Formular oder Online-System, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Dabei sollten Mitarbeiter den gewünschten Zeitraum, die Dauer des Urlaubs und gegebenenfalls eine Begründung angeben. Anschließend wird der Urlaubsantrag vom Vorgesetzten oder der Personalabteilung geprüft und genehmigt. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter respektieren und die Anträge in angemessener Weise bearbeiten.

Ablehnung des Urlaubsantrags

Es kann vorkommen, dass ein Urlaubsantrag im Rahmen des TVöD Pflege abgelehnt wird. Gründe für die Ablehnung können beispielsweise betriebliche Erfordernisse, personelle Engpässe oder bereits gewährte Urlaube anderer Mitarbeiter sein. Wenn ein Urlaubsantrag abgelehnt wird, muss der Arbeitgeber dies schriftlich begründen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und zu gewähren, sofern keine besonderen betrieblichen Gründe dagegensprechen. Tritt eine Ablehnung auf, können Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber nach flexiblen Lösungen suchen, wie zum Beispiel einem Verschieben des Urlaubszeitraums oder dem Ausgleich der abgelehnten Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und alternative Lösungen zu besprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Urlaubsgewährung bei Krankheit oder Reha

Die Urlaubsgewährung im TVöD Pflege unterscheidet sich in Fällen von Krankheit oder Rehabilitation. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder einer Reha-Maßnahme arbeitsunfähig ist, werden die ausgefallenen Urlaubstage nicht angerechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den bereits geplanten Urlaub zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, sobald der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist. Um den weiteren Vorgang und die Einzelheiten der Urlaubsgewährung bei Krankheit oder Reha zu klären, sollte der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung rechtzeitig informieren und entsprechende Unterlagen vorlegen, um den Erhalt von Krankengeld oder Rehabilitation nachzuweisen. Es ist wichtig, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Urlaubsgewährung bei Krankheit oder Reha im TVöD Pflege zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die eigenen Rechte und Ansprüche zu sichern.

Sonderregelungen und Sonderurlaub

Im TVöD Pflege gibt es verschiedene Sonderregelungen und Sonderurlaube, die bestimmten Situationen Rechnung tragen sollen. Eine Sonderregelung betrifft beispielsweise den Freistellungsanspruch bei Todesfällen naher Angehöriger. In solchen Fällen haben Beschäftigte im TVöD Pflege das Recht auf Sonderurlaub, um sich um die notwendigen Formalitäten und persönlichen Angelegenheiten zu kümmern. Darüber hinaus gibt es auch Sonderurlaubsregelungen für besondere Ereignisse im eigenen Leben, wie die eigene Hochzeit oder die Geburt des eigenen Kindes. In solchen Fällen können Beschäftigte Sonderurlaub beantragen, um ausreichend Zeit für die Organisation und Erholung nehmen zu können. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Voraussetzungen für diese Sonderurlaube im TVöD Pflege zu beachten, um die eigenen Ansprüche richtig geltend machen zu können.

Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen

Die Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen ist im TVöD Pflege geregelt und stellt eine wichtige Regelung für Beschäftigte dar. Gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrags können Urlaubstage grundsätzlich auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Eine Übertragung über einen längeren Zeitraum ist in der Regel nicht möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Übertragung von Urlaubstagen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann und in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen muss. In vielen Fällen ist es ratsam, den Urlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu nehmen, um Konflikte oder Schwierigkeiten bei der Urlaubsplanung zu vermeiden. Sollte die Übertragung nicht möglich sein oder der Urlaub nicht genommen werden können, besteht die Möglichkeit, die nicht genommenen Urlaubstage finanziell abzugelten. Dabei wird der Wert der nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlt. Weitere Informationen zur Beantragung und Abgeltung von Urlaubstagen finden Sie in den spezifischen Regelungen im TVöD Pflege.

Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein wichtiger Aspekt im TVöD Pflege. Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abgeltung der noch nicht genommenen Urlaubstage. Die Höhe der Abgeltung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei werden auch Zuschläge und Sonderzahlungen berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass das angesammelte Urlaubsguthaben in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres genommen werden muss. Falls dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, kann der noch nicht genommene Urlaub auch in das folgende Jahr übertragen werden. Eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Die genauen Regelungen hierzu finden sich im TVöD Pflege.

Urlaub während der Elternzeit

Während der Elternzeit haben Beschäftigte im TVöD Pflege verschiedene Regelungen und Ansprüche in Bezug auf den Urlaub. Grundsätzlich besteht während der gesamten Elternzeit ein vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Urlaubsanspruchs. Ist der Beschäftigte jedoch während der Elternzeit teilweise oder vollständig in Elternzeitbeschäftigung tätig, so kann er während dieser Zeit Urlaub nehmen. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit wird dann anteilig berechnet, abhängig von der Anzahl der gearbeiteten Stunden oder Tagen. Für weitere Informationen über den Urlaub während der Elternzeit im TVöD Pflege können Sie unseren Artikel „Urlaub während der Elternzeit“ lesen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung im TVöD Pflege

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung im TVöD Pflege richtet sich nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf den gleichen anteiligen Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden berechnet wird. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Urlaubsanspruch in Verhältnis zur individuellen Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitstelle berechnet. Dies gewährleistet, dass auch Teilzeitkräfte ihren Urlaubsanspruch entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitszeit erhalten. Es ist wichtig, den Teilzeitstatus bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs im TVöD Pflege zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass dieser den individuellen Bedürfnissen entspricht.

Urlaubsgeld im TVöD Pflege

Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Vergütung, die im TVöD Pflege den Beschäftigten gewährt wird. Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die einmal im Jahr ausgezahlt wird und das Urlaubsgeld soll die zusätzlichen Kosten während des Urlaubs abdecken. Die Höhe des Urlaubsgeldes im TVöD Pflege ist im Tarifvertrag festgelegt und variiert je nach Entgeltgruppe und Beschäftigungsdauer. Es wird üblicherweise im Rahmen der Juni-Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass das Urlaubsgeld nicht mit dem regulären Gehalt verwechselt werden darf, da es sich um eine separate Leistung handelt. Das Urlaubsgeld gehört somit zu den zusätzlichen Vergütungsbestandteilen und stellt eine Anerkennung für die geleistete Arbeit dar.

Urlaub und Arbeitszeitkonten im TVöD Pflege

Im TVöD Pflege gibt es Bestimmungen zum Thema Urlaub und Arbeitszeitkonten. Arbeitszeitkonten ermöglichen es den Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und Überstunden anzusammeln. Diese Überstunden können auf einem Arbeitszeitkonto verbucht werden und später als Freizeitausgleich genommen werden. Der Urlaubsanspruch bleibt jedoch unberührt und muss separat betrachtet werden. Der TVöD Pflege regelt, dass der Urlaub grundsätzlich in Form von Freizeit gewährt wird. Eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Regelungen zum Urlaub und Arbeitszeitkonten im TVöD Pflege genau kennen und einhalten, um Konflikte zu vermeiden. Eine genaue Erfassung der Arbeitszeit und der Urlaubstage ist empfehlenswert, um einen guten Überblick über die Arbeitszeitkonten und den Urlaubsanspruch zu behalten.

Urlaubsrechtliche Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten bestimmte urlaubsrechtliche Besonderheiten, die sowohl für Beschäftigte als auch Arbeitgeber relevant sind. Einige dieser Besonderheiten umfassen:

1. Urlaubssperren: In bestimmten Situationen, wie beispielsweise während Spitzenzeiten oder in Notfällen, kann es zu vorübergehenden Urlaubssperren kommen. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber festgelegt und müssen von den Beschäftigten eingehalten werden.

2. Anspruch auf Sonderurlaub: Im öffentlichen Dienst haben Beschäftigte in einigen Fällen Anspruch auf Sonderurlaub. Dies kann beispielsweise für die Teilnahme an politischen Veranstaltungen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder bei persönlichen Ereignissen wie Hochzeiten oder Jubiläen gelten.

3. Einsatzzeit: Bei bestimmten Tätigkeiten oder Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel in der Polizei oder Feuerwehr, kann es zu besonderen Einsatzzeiten kommen. Diese können Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch haben und werden in der Regel separat geregelt.

4. Betriebsferien: In einigen öffentlichen Einrichtungen können Betriebsferien festgelegt werden, in denen alle Beschäftigten gleichzeitig Urlaub nehmen müssen. Dies kann beispielsweise in Schulen oder Behörden während der Schulferien der Fall sein.

Es ist wichtig, sich über diese urlaubsrechtlichen Besonderheiten im öffentlichen Dienst bewusst zu sein, um den Urlaub optimal planen zu können. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Ansprüche genau kennen und sich gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber abstimmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Urlaub im TVöD Pflege

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den Urlaub im TVöD Pflege. Aufgrund der besonderen Umstände kann es zu Einschränkungen und Änderungen der Urlaubsplanung kommen. In einigen Fällen wurden Urlaube gestrichen oder verschoben, um den Personalbedarf in den Einrichtungen während der Pandemie zu decken. Zusätzlich können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im TVöD Pflege mit erhöhtem Infektionsrisiko konfrontiert sehen, was zu Bedenken bei der Urlaubsplanung führen kann. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexibel sind und im Dialog bleiben, um Lösungen zu finden, die sowohl den Betriebsablauf als auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten ist eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit von großer Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit aller zu gewährleisten.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der TVöD Pflege klare Regelungen bezüglich des Urlaubsanspruchs für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich der Pflege bietet. Es ist wichtig, diese Regelungen zu kennen und sich über die eigenen Rechte und Ansprüche bewusst zu sein. Der Urlaubsanspruch wird unter Berücksichtigung der Arbeitszeit, der Anzahl der Arbeitstage und der individuellen Arbeitsverträge berechnet. Die Urlaubsplanung und -gewährung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber, wobei es auch Sonderregelungen für bestimmte Situationen wie Krankheit oder Elternzeit gibt. Es ist möglich, Urlaubstage zu übertragen oder sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Im TVöD Pflege besteht auch die Möglichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Regelungen zum Urlaub im öffentlichen Dienst spezifisch sind und von den Regelungen in der Privatwirtschaft abweichen können. Sie können in bestimmten Fällen auch von den Vorgaben des TVöD abweichen, wenn andere Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gelten. Es ist daher ratsam, sich im Zweifelsfall an den Arbeitgeber oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten. Insgesamt bietet der TVöD Pflege wichtige Schutzbestimmungen und Rechte für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst und trägt zur Vereinbarkeit von Arbeit und Erholung bei.

Häufig gestellte Fragen

1. Kann ich als Beschäftigter im TVöD Pflege Urlaub nehmen?

Ja, als Beschäftigter im TVöD Pflege haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Urlaub.

2. Wie wird mein Urlaubsanspruch im TVöD Pflege berechnet?

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Alter, Beschäftigungsdauer und Wochenarbeitszeit. Es gibt eine gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen, die Ihnen zusteht.

3. Kann ich meinen Urlaub nach Belieben planen?

Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber. Es müssen betriebliche Belange und die Bedürfnisse der Patienten oder Bewohner berücksichtigt werden.

4. Was passiert, wenn mein Urlaubsantrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird, sollten Sie alternative Termine mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. In einigen Fällen besteht ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage.

5. Wie steht es um meinen Urlaubsanspruch, wenn ich krank bin oder eine Reha mache?

Während einer Krankheit oder Reha gelten spezielle Regelungen. Bei einer längeren Krankheit kann der Urlaub auf das Folgejahr übertragen werden.

6. Gibt es Sonderregelungen oder Sonderurlaub im TVöD Pflege?

Ja, es gibt Sonderregelungen für besondere Anlässe wie die Geburt eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen. In bestimmten Fällen kann auch Sonderurlaub gewährt werden.

7. Kann ich meinen Urlaub aus dem Vorjahr ins neue Jahr übertragen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Urlaub im laufenden Jahr nehmen. Es können jedoch bestimmte Ausnahmen gelten, unter anderem bei längerer Krankheit oder Schwangerschaft.

8. Was passiert mit meinen Urlaubstagen, wenn ich das Arbeitsverhältnis beende?

Nicht genommener Urlaub kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung bleibt bestehen.

9. Wie wirkt sich meine Elternzeit auf meinen Urlaubsanspruch aus?

Während der Elternzeit ruht Ihr Urlaubsanspruch nicht. Sie können den Urlaub entweder vor oder nach der Elternzeit nehmen.

10. Besteht ein Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung im TVöD Pflege?

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch wird entsprechend der individuellen Arbeitszeit berechnet.

Verweise

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