Unterhalt prüfen lassen: So können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen

Sie haben Anspruch auf Unterhalt und möchten wissen, wie Sie diesen überprüfen und durchsetzen können? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Unterhaltsanspruch prüfen und Ihre Ansprüche geltend machen können. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen für den Unterhaltsanspruch, die Voraussetzungen dafür und die Unterschiede zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie vorgehen sollten, um Ihren Anspruch zu überprüfen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen. Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie einen Anwalt kontaktieren können und welche Kosten bei der Überprüfung Ihres Unterhaltsanspruchs entstehen können. Abschließend erklären wir Ihnen, wie Sie entweder außergerichtlich eine Einigung erzielen oder gerichtlich gegen den Unterhaltspflichtigen vorgehen können. Also, nichts wie los – erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können!

1. Unterhaltsanspruch überprüfen

Die Rechtsgrundlage für den Unterhaltsanspruch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier sind die rechtlichen Bestimmungen zur Unterhaltsverpflichtung festgelegt. Für den Kindesunterhalt sind die §§ 1601 ff. BGB relevant, während der Ehegattenunterhalt in den §§ 1360 ff. BGB geregelt ist. Es ist wichtig, sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen, um die eigenen Ansprüche richtig überprüfen zu können.

Um einen Unterhaltsanspruch geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Kindesunterhalt ist es erforderlich, dass das Kind bedürftig ist und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Zusätzlich kann das Alter des Kindes oder eine eventuelle Ausbildung eine Rolle spielen. Beim Ehegattenunterhalt hängt die Höhe des Unterhalts von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Einkommen beider Ehepartner, der Dauer der Ehe und den individuellen Bedürfnissen ab.

Es gibt einige wesentliche Unterschiede zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Beim Kindesunterhalt steht das Kind im Vordergrund und es wird geprüft, ob es bedürftig ist und ob der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Beim Ehegattenunterhalt ist die Situation komplexer. Hier spielen Faktoren wie das Einkommen beider Ehepartner, die Dauer der Ehe, individuelle Bedürfnisse und eventuelle Unterhaltsvereinbarungen eine Rolle. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um den eigenen Unterhaltsanspruch richtig prüfen zu können.

1.1 Rechtsgrundlage für den Unterhaltsanspruch

Die Rechtsgrundlage für den Unterhaltsanspruch findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für den Kindesunterhalt sind die §§ 1601 ff. BGB maßgeblich. Gemäß diesen Bestimmungen sind Eltern verpflichtet, ihren minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, Unterhalt zu leisten. Der Kindesunterhalt dient dazu, die angemessene Versorgung, Erziehung und Ausbildung des Kindes sicherzustellen.

Beim Ehegattenunterhalt sind die §§ 1360 ff. BGB relevant. Hier wird geregelt, dass Ehegatten, die während der Ehezeit wirtschaftlich voneinander abhängig waren, auch nach der Trennung oder Scheidung unter Umständen weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Ehegatten, der Dauer der Ehe und den individuellen Bedürfnissen.

Es ist wichtig, sich mit diesen rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um seinen Unterhaltsanspruch richtig überprüfen und geltend machen zu können. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, die eigenen Ansprüche entsprechend der Rechtsgrundlage zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

1.2 Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch

Für einen Unterhaltsanspruch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Falle des Kindesunterhalts ist es wichtig, dass das Kind bedürftig ist. Das bedeutet, dass es nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Zudem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein, also über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Unterhalt zu zahlen.

Beim Ehegattenunterhalt hängen die Voraussetzungen von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Ehepartner eine Rolle. Es wird geprüft, ob der unterhaltsberechtigte Ehepartner bedürftig ist und ob der andere Ehepartner in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen. Des Weiteren wird die Dauer der Ehe berücksichtigt. Je länger die Ehe dauerte, desto höher können die Unterhaltsansprüche ausfallen. Auch individuelle Bedürfnisse, wie beispielsweise Krankheit oder eine angemessene Ausbildung, können Einfluss auf den Unterhaltsanspruch haben.

Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu beachten und zu prüfen, um den Unterhaltsanspruch erfolgreich geltend machen zu können. Eine genaue Überprüfung der individuellen Umstände ist ratsam, um die Ansprüche korrekt zu berechnen und durchsetzen zu können.

1.3 Unterschiede zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Beim Unterhalt gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Beim Kindesunterhalt steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Es wird geprüft, ob das Kind bedürftig ist und ob der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Hierbei spielt das Alter des Kindes eine Rolle, ebenso wie eventuelle Ausbildung oder Behinderungen. Die Höhe des Kindesunterhalts wird anhand der Düsseldorfer Tabelle und der Unterhaltsstufen bestimmt.

Beim Ehegattenunterhalt hingegen sind die Voraussetzungen komplexer. Hier spielen verschiedene Faktoren wie das Einkommen beider Ehepartner, die Dauer der Ehe, individuelle Bedürfnisse und eventuelle Unterhaltsvereinbarungen eine entscheidende Rolle. Auch die Vermögensverhältnisse der Ehepartner können Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben.

Ein weiterer Unterschied ist, dass der Kindesunterhalt grundsätzlich Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt hat. Das bedeutet, dass die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern in der Regel höher gewichtet wird. Allerdings kann es im Einzelfall auch zu Überschneidungen und gegenseitigen Anrechnungen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt kommen. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen und die eigenen Ansprüche richtig zu prüfen, um eine angemessene Unterhaltsregelung zu erzielen.

2. Vorgehensweise zur Prüfung des Unterhaltsanspruchs

Um Ihren Unterhaltsanspruch zu überprüfen, sollten Sie diese Schritte befolgen:

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Um Ihren Unterhaltsanspruch zu prüfen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen wie Einkommensnachweise, Ausgabenbelege oder eventuelle Unterhaltsvereinbarungen. Sorgen Sie dafür, dass Sie diese Dokumente vollständig und aktuell vorliegen haben.
  2. Kontaktieren Sie einen Anwalt: Um Ihren Unterhaltsanspruch professionell prüfen zu lassen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu bewerten, die rechtlichen Aspekte zu klären und Sie bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen.
  3. Berücksichtigen Sie die Kosten: Bei der Prüfung des Unterhaltsanspruchs entstehen Ihnen möglicherweise Kosten. Informieren Sie sich im Voraus über die Gebühren für anwaltliche Beratung und mögliche Verfahrenskosten. Einige Anwälte bieten möglicherweise auch eine Erstberatung zum Pauschalpreis an.

Indem Sie diese Vorgehensweise befolgen, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch gründlich überprüfen und sich auf eine solide rechtliche Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche begeben.

2.1 Unterlagen für die Überprüfung sammeln

Um Ihren Unterhaltsanspruch überprüfen zu können, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen zu sammeln. Diese dienen als Nachweis für Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und Ihren Unterhaltsbedarf.

Zu den Unterlagen, die Sie für die Überprüfung sammeln sollten, gehören unter anderem:

– Gehaltsabrechnungen: Diese zeigen Ihr Einkommen und eventuelle Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
– Kontoauszüge: Hiermit können Sie Ihre monatlichen Ausgaben und Zahlungen nachweisen.
– Mietverträge oder Wohnkostenrechnungen: Diese belegen Ihre monatlichen Miet- oder Wohnkosten.
– Rechnungen für den Lebensunterhalt: Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Bildung oder Gesundheitsversorgung.
– Nachweise über Schulden oder finanzielle Belastungen: Diese zeigen, welche finanziellen Verpflichtungen Sie haben und wie sich diese auf Ihren Unterhaltsbedarf auswirken.

Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen vollständig zu sammeln, da diese als Grundlage dienen, um Ihren Unterhaltsanspruch zu prüfen und gegebenenfalls vor Gericht durchzusetzen. Vergessen Sie nicht, Kopien der Unterlagen anzufertigen, um sie im Fall der Notwendigkeit zur Verfügung zu haben.

2.2 Kontaktaufnahme mit einem Anwalt

Wenn Sie Ihren Unterhaltsanspruch überprüfen und geltend machen wollen, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Ein Anwalt mit Expertise in diesem Bereich kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Bei der Kontaktaufnahme mit einem Anwalt sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Recherche: Suchen Sie nach einem Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist und über Erfahrung in Unterhaltsangelegenheiten verfügt. Sie können Anwaltssuchportale nutzen oder sich Empfehlungen von Freunden oder Bekannten einholen.
  • Kontaktaufnahme: Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Anwalt auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.
  • Persönliches Gespräch: Im Gespräch mit dem Anwalt sollten Sie Ihre Situation genau schildern und alle relevanten Unterlagen mitbringen. Der Anwalt wird Ihnen weitere Schritte aufzeigen und Sie über die Erfolgsaussichten informieren.
  • Kosten: Klären Sie bereits im Vorfeld mit dem Anwalt die Kostenfrage. Besprechen Sie, ob eine Erstberatung kostenpflichtig ist und wie die weiteren Kostenabrechnungen erfolgen.

Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt ist ein wichtiger Schritt, um Ihren Unterhaltsanspruch erfolgreich prüfen und durchsetzen zu können. Ein kompetenter Anwalt wird Sie dabei unterstützen und Sie auf dem gesamten Prozess begleiten.

2.3 Kosten für die Prüfung des Unterhaltsanspruchs

Bei der Prüfung des Unterhaltsanspruchs entstehen in der Regel Kosten. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Kosten auf einen zukommen können. Im Folgenden sind einige mögliche Kostenpunkte aufgeführt:

1. Anwaltskosten: Wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihren Unterhaltsanspruch zu prüfen und durchzusetzen, fallen in der Regel Anwaltskosten an. Diese können je nach Anwalt und Umfang der Tätigkeit unterschiedlich hoch sein. Es empfiehlt sich immer, im Vorfeld mit dem Anwalt über die Kosten zu sprechen und eine Honorarvereinbarung zu treffen.

2. Gerichtskosten: Wenn es notwendig ist, den Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend zu machen, können Gerichtskosten anfallen. Diese werden in der Regel nach dem Streitwert berechnet und können je nach Gericht unterschiedlich ausfallen.

3. Sachverständigenkosten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um bestimmte Aspekte des Unterhaltsanspruchs zu klären. Die Kosten für einen solchen Sachverständigen werden in der Regel von der Partei getragen, die den Sachverständigen beauftragt hat.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die möglichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Kostenübersicht zu erstellen. Bei finanziellen Engpässen können unter Umständen auch Beratungsstellen oder Prozesskostenhilfe helfen, die Kosten zu tragen. Es empfiehlt sich, die Kostenfrage bereits in der ersten Beratung mit einem Anwalt zu klären.

3. Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

Um Ihren Unterhaltsanspruch durchzusetzen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Außergerichtliche Einigung anstreben: In vielen Fällen ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Hier können Sie versuchen, gemeinsam mit dem Unterhaltspflichtigen eine Vereinbarung über den Unterhalt zu treffen. Dies kann beispielsweise durch Verhandlungen oder die Hinzuziehung eines Mediators geschehen. Eine außergerichtliche Einigung kann zeitsparend und kostengünstiger sein.

2. Gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder scheitert, haben Sie die Möglichkeit, den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Hierzu müssen Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen vor Gericht vertritt. Das Gericht wird dann anhand der vorliegenden Unterlagen und Beweise über den Unterhaltsanspruch entscheiden.

3. Exekution des Unterhaltsanspruchs: Falls der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können Sie die Exekution des Unterhaltsanspruchs beantragen. Dies bedeutet, dass das Gericht Maßnahmen ergreift, um den Unterhalt einzutreiben. Dies kann beispielsweise durch Lohnpfändung oder Kontopfändung geschehen.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Jeder Fall ist individuell, daher sollte die beste Vorgehensweise entsprechend der spezifischen Umstände gewählt werden.

3.1 Außergerichtliche Einigung anstreben

Wenn es um die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs geht, kann es sinnvoll sein, zuerst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Dies bietet den Vorteil, dass beide Parteien in einem direkten Gespräch eine Lösung finden können, die für beide Seiten akzeptabel ist. Um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen, ist es wichtig, sachlich und konstruktiv zu bleiben. Zunächst kann es hilfreich sein, einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren und die eigenen Ansprüche klar zu kommunizieren. Es kann auch ratsam sein, Unterstützung von einem Mediator oder einer Mediatorin in Anspruch zu nehmen, die bei der Vermittlung und Suche nach einer Lösung behilflich sein können. Es ist wichtig, mögliche Kompromisse zu erwägen und offen für Verhandlungen zu sein. Wenn eine außergerichtliche Einigung erzielt wird, kann dies Zeit, Geld und Nerven sparen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine außergerichtliche Einigung nicht immer möglich ist und in einigen Fällen eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein kann.

3.2 Gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

Um den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchzusetzen, müssen Sie eine Klage beim zuständigen Familiengericht einreichen. Zunächst ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der Sie bei diesem Prozess unterstützen kann. Der Anwalt wird die notwendigen Schritte für die Klageerhebung einleiten und Ihnen bei der Vorbereitung der relevanten Unterlagen helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der gerichtliche Prozess möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, wie z.B. Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über die möglichen Ausgaben informieren und diese bei der Entscheidung für eine gerichtliche Durchsetzung berücksichtigen.

Das Gericht wird dann über den Unterhaltsanspruch entscheiden und einen Unterhaltsbescheid erlassen. Dieser Bescheid ist für den Unterhaltspflichtigen verbindlich und muss eingehalten werden. Falls der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht fristgerecht zahlt, können weitere rechtliche Schritte, wie beispielsweise eine Zwangsvollstreckung, erforderlich sein.

Denken Sie daran, dass die gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs ein formeller und möglicherweise langwieriger Prozess ist. Es ist daher ratsam, die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu prüfen, bevor Sie sich für den gang vor Gericht entscheiden.

3.3 Exekution des Unterhaltsanspruchs

Um Ihren Unterhaltsanspruch erfolgreich durchzusetzen, steht Ihnen als letztes Mittel die Exekution zur Verfügung. Dies bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher beauftragt wird, den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung des Unterhalts zu zwingen. Die Exekution erfolgt in der Regel in Form von Lohnpfändungen oder Kontopfändungen. Der Gerichtsvollzieher kann auch Gegenstände des Unterhaltspflichtigen pfänden und verwerten, um den geschuldeten Unterhalt einzutreiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Exekution oft mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann, und dass ihre Durchsetzungsdauer von Fall zu Fall variieren kann. Es empfiehlt sich daher, vor der Exekution andere Möglichkeiten zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs einzuschlagen und dies als letzten Ausweg zu betrachten. Ein Anwalt kann Sie über die Erfolgsaussichten und Risiken der Exekution informieren und Sie bei Bedarf bei diesem Schritt unterstützen.

4. Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, seinen Unterhaltsanspruch zu überprüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Durch die Kenntnis der Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen kann man seine Ansprüche besser einschätzen und sich im Bedarfsfall aktiv für den Unterhalt einsetzen. Bei der Überprüfung des Unterhaltsanspruchs ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen zu sammeln und sich bei Unsicherheiten an einen Anwalt zu wenden. Die außergerichtliche Einigung sollte stets angestrebt werden, um kostspielige und zeitaufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchzusetzen oder im Ernstfall sogar eine Exekution einzuleiten. Die Klärung des Unterhaltsanspruchs ist wichtig, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und ein faires Miteinander zu erreichen.

Häufig gestellte Fragen

1. Wie berechnet man den Unterhaltsanspruch?

Der Unterhaltsanspruch wird auf Grundlage des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und des Bedarfs des Unterhaltsberechtigten berechnet. Es werden verschiedene Faktoren wie das monatliche Nettoeinkommen, eventuelles Vermögen und Ausgaben berücksichtigt.

2. Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen nicht leistet?

Wenn der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen nicht leistet, kann der Unterhaltsberechtigte rechtliche Schritte einleiten, um den Unterhalt einzufordern. Dies kann eine außergerichtliche Einigung, eine gerichtliche Durchsetzung oder sogar eine Exekution beinhalten.

3. Kann der Unterhaltsanspruch im Laufe der Zeit angepasst werden?

Ja, der Unterhaltsanspruch kann im Laufe der Zeit angepasst werden. Wenn sich die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten ändert, kann eine Anpassung des Unterhaltsanspruchs erfolgen. Dies muss jedoch in der Regel durch eine entsprechende Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung erfolgen.

4. Wie lange besteht der Unterhaltsanspruch?

Die Dauer des Unterhaltsanspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter des Kindes oder der Dauer der Ehe. Im Allgemeinen besteht der Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder bis zur Volljährigkeit und kann darüber hinaus in bestimmten Fällen fortbestehen.

5. Kann der Unterhaltsanspruch rückwirkend geltend gemacht werden?

Ja, der Unterhaltsanspruch kann unter bestimmten Umständen rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn der Unterhaltsberechtigte zum Beispiel erst nachträglich Kenntnis von seinem Anspruch erhält oder der Unterhaltspflichtige absichtlich Zahlungen verzögert, kann eine rückwirkende Geltendmachung möglich sein.

6. Ist der Unterhalt steuerlich absetzbar?

Ja, Unterhaltszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Dies gilt sowohl für den Kindesunterhalt als auch für den Ehegattenunterhalt. Es ist jedoch wichtig, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen.

7. Was passiert mit dem Unterhaltsanspruch bei einer Trennung?

Bei einer Trennung besteht in der Regel weiterhin ein Unterhaltsanspruch, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es kann jedoch Änderungen in Bezug auf den Unterhaltsbetrag oder die Zahlungsmodalitäten geben, die durch eine Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung festgelegt werden.

8. Kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden?

Ja, in bestimmten Fällen kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden. Wenn der Unterhaltsberechtigte zum Beispiel schwere Verfehlungen oder ein grobes Fehlverhalten begangen hat, kann dies dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch verloren geht.

9. Kann der Unterhaltsanspruch vererbt werden?

Nein, der Unterhaltsanspruch ist nicht vererbbar. Das bedeutet, dass der Unterhaltsanspruch nicht auf andere Personen, wie zum Beispiel die Kinder, übertragen werden kann. Er besteht nur zwischen den unterhaltsberechtigten Personen und dem unterhaltspflichtigen Elternteil oder Ehepartner.

10. Können sowohl Männer als auch Frauen Unterhalt geltend machen?

Ja, sowohl Männer als auch Frauen können Unterhalt geltend machen. Das Geschlecht spielt keine Rolle, wenn es um den Unterhaltsanspruch geht. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch erfüllt sind.

Verweise

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